Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) ist über die im Rat bzw. den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist u. a. von einem vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Es wird vorgeschlagen, folgende Bedienstete der Verwaltung zu Schriftführern für die über die Sitzung zu fertigenden Niederschriften zu bestellen: 1. Herrn Stadtverwaltungsrat Willi Eidems 2. Herrn Stadtamtsrat Friedel Dreßen Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss für Senioren bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW folgende städtische Bedienstete zu Schriftführern für die über seine Sitzung zu fertigenden Niederschriften: 1. Herrn Stadtverwaltungsrat Willi Eidems 2. Herrn Stadtamtsrat Friedel Dreßen“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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