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Vorlage - A 50/024/2010  

 
 
Betreff: Bestellung der Schriftführer für die Sitzungsniederschriften
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Senioren Entscheidung
11.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Senioren ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-

Westfalen (GO NW) ist über die im Rat bzw. den Ausschüssen gefassten Beschlüsse

eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist u. a. von einem vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Es wird vorgeschlagen, folgende Bedienstete der Verwaltung zu Schriftführern für die über die Sitzung zu fertigenden Niederschriften zu bestellen:

1. Herrn Stadtverwaltungsrat Willi Eidems

2. Herrn Stadtamtsrat Friedel Dreßen

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschuss für Senioren bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO

NW folgende städtische Bedienstete zu Schriftführern für die über seine Sitzung zu

fertigenden Niederschriften:

1. Herrn Stadtverwaltungsrat Willi Eidems

2. Herrn Stadtamtsrat Friedel Dreßen“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine