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Auszug - Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Postbank / Poststelle in Erkelenz-Mitte  

 
 
1. Sitzung des Ausschusses für Senioren
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Senioren Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 50/033/2010 Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Postbank / Poststelle in Erkelenz-Mitte
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach dem Vortrag des Ersten Beig

Nach dem Vortrag des Ersten Beig. Dr. Gotzen erwiderte RH Stommel, er könne den Ausführungen der Verwaltung nicht folgen, die Treppenanlage würde in Steigung und Material den baurechtlichen Vorschriften entsprechen und es gebe keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für die Verwaltung. Hier sei Gefahr im Verzug und die Rampe müsse unverzüglich entfernt werden. Erster Beig. Dr. Gotzen entgegnet, es gebe verschiedene Betrachtungsweisen. Da sei zum einen der Wunsch auf einen barrierefreien Zugang, zum anderen gäbe es eine baurechtliche Betrachtungsweise. Der barrierefreie Zugang sei zwar wünschenswert, diese Forderung von der Verwaltung jedoch nicht durchsetzbar. Bauordnungsrechtlich sei die Rampe nicht zu beanstanden. Eine entsprechende Ordnungsverfügung zur Entfernung der Rampe könne von der Verwaltung rechtlich nicht durchgesetzt werden.

 

SKB Wirtz regt an, den Hintereingang zu benutzen, da dieser ebenerdig erreichbar sei. RH Kutz erwidert daraufhin, diese Möglichkeit sei von ihm geprüft worden. Allerdings weigere sich die Post, den Hintergang für Privatpersonen nutzbar zu machen, da der Weg durch die Diensträume der Post führe und dies aus Sicherheitsgründen von der Betriebsleitung nicht hingenommen würde. SKB Labahn bemängelt die Überheblichkeit der Post. Es sei ein Unding, was mit den Erkelenzer Bürgern hier veranstaltet würde. So habe bereits im letzten Jahr die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen vor Ort die Situation an der Post geprüft und Abhilfe versprochen. Auf eine entsprechende Forderung der Behindertenbeauftragten habe die Post jedoch keine Antwort erteilt.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Der Seniorenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig