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Vorlage - A 50/031/2010  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Omnibushaltestelle an der Pro-Seniore-Residenz, Karolingerring
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Senioren Entscheidung
11.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Senioren ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

In der Sitzung des Runden Tisches am 08.03.2010 wurde folgendes vorgetragen:

 

Im Einvernehmen mit dem Heimbeirat der Pro-seniore-Residenz, Karolingerring

200-210, in 41812 Erkelenz habe die Westenergie und Verkehr des Kreises Heinsberg in Erkelenz im April 2009 eine Multibus-Haltestelle vor dem Seniorenheim eingerichtet. Das Angebot würde von den Bewohnern des Seniorenheimes zwar begrüßt, sei aber nicht ausreichend, da die älteren und behinderten Menschen, die vielfach auf Gehhilfen angewiesen wären, weiterhin außerhalb der Betriebszeiten den relativ weiten Weg bei jeder Witterung zur nächsten Linienbushaltestelle auf der Krefelder Straße zurücklegen müssten.

 

Der Arbeitskreis beantragt daher, das Wohngebiet Erkelenz Nord mit dem Umsiedlungsstandort „Borschemich (neu)“ in das öffentliche Liniennetz - unter Einrichtung einer Haltestelle vor der Pro-Seniore-Residenz -  einzubeziehen.

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Umsiedlungsstandort „Borschemich (neu)“ wurde bereits im Dezember 2009 in das öffentliche Liniennetz einbezogen. Die Linienführung gibt es nicht her, den Karolingerring zusätzlich mit einzubeziehen. Dazu ist die WestEnergie und Verkehr auch nicht bereit. Grundsätzlich betragen die Abstände zwischen zwei Bushaltestellen nicht weniger als 500 m. Der Fußweg von der Pro-Seniore-Residenz bis zur Haltestelle Krefelder Str.  beträgt 170 m.

 

Aus den genannten Gründen ist die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle in der Nähe der Pro-Seniore-Residenz bzw. die Verlegung der bisherigen Haltestelle nicht möglich.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Seniorenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine