Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m.
§ 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die dem
Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren
Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die
Verpflichtung soll in feierlicher Form durch Erheben von den Plätzen mit
folgender Einverständniserklärung bekundet werden: „Ich verpflichte mich,
dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“ Die Verpflichtungserklärungen
liegen den in Frage kommenden Ausschussmitgliedern im Wortlaut vor: A. Stimmberechtigte Mitglieder Herr Lothar Wingerath Frau Elke Wirtz Frau Dörte Czybik Herr Josef Fedler Herr Klaus Labahn Herr Jochen Nußbaum Frau Irmtraud Keusemann Herr Heinz Nießen B. Persönliche Vertreter/Vertreterinnen Herr Jürgen Seeler Herr Klaus Ruetz Herr Marwin Altmann Frau Emmi Hülser Herr Karl Thomaßen Herr Jürgen Schmidke Herr Franz Thiel Herr Ulrich Giesen Herr Franz-Gerd Hartmann Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Ausschussvorsitzende Frau
Dulies verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen
Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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