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Vorlage - A 50/025/2010  

 
 
Betreff: Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Senioren Entscheidung
11.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Senioren ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung soll in feierlicher Form durch Erheben von den Plätzen mit folgender Einverständniserklärung bekundet werden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtungserklärungen liegen den in Frage kommenden Ausschussmitgliedern im Wortlaut vor:

 

A. Stimmberechtigte Mitglieder

 

Herr Lothar Wingerath 

Frau Elke Wirtz 

Frau Dörte Czybik

Herr Josef Fedler

Herr Klaus Labahn

Herr Jochen Nußbaum

Frau Irmtraud Keusemann

Herr Heinz Nießen

 

B. Persönliche Vertreter/Vertreterinnen

 

Herr Jürgen Seeler

Herr Klaus Ruetz

Herr Marwin Altmann

Frau Emmi Hülser

Herr Karl Thomaßen

Herr Jürgen Schmidke

Herr Franz Thiel

Herr Ulrich Giesen

Herr Franz-Gerd Hartmann

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Ausschussvorsitzende Frau Dulies verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m.

§ 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine