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Vorlage - A 50/034/2010  

 
 
Betreff: Bestellung einer/es Seniorenbeauftragten
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Senioren Entscheidung
11.05.2010 
1. Sitzung des Ausschusses für Senioren ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

In der Verwaltung ist das Amt 50 – Sozialamt – für die Bearbeitung und Betreuung der Seniorenangelegenheiten sachlich zuständig. Seit Bildung des Seniorenausschusses im Jahre 1999 als kommunale Seniorenvertretung in der Stadt Erkelenz und im nachfolgend gebildeten Runden Tisch mit seinen vier Arbeitskreisen

 

-         ÖPNV und Verkehr

-         Soziales Engagement

-         Wohnen im Alter

-         Kultur in der Stadt

 

erfolgt die konstruktive Zusammenarbeit, die Beratung und der Austausch von Meinungen zwischen den Gremien und der Verwaltung. Auf dem so genannten „kurzen Dienstweg“ trugen die Beteiligten, die Sprecher der Arbeitskreise des Runden Tisches ihre Anregungen, Wünsche oder Beschwerden unmittelbar im sachlich zuständigen Amt mit der Bitte um Prüfung und Erledigung, häufig auch als Antrag formuliert, vor. Der Sachstand des jeweiligen Anliegens oder Antrages wurde vom Amt 50 nicht verfolgt; auch dies erledigten die jeweiligen Sprecher der Arbeitskreise persönlich.

 

Dieses Verfahren sollte aus verwaltungsökonomischen Überlegungen gewählt werden und hatte sich nach Einschätzung des Amtes 50 in der Vergangenheit auch bewährt.

 

Gleichwohl ist bekannt, dass Initiativen seit einiger Zeit die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Seniorenangelegenheiten bei der Verwaltung eingerichtet sehen möchten. Vorbild für dieses Ziel könne die Stadt Arnsberg sein; dort sei das Personal um zwei Mitarbeiter speziell für Aufgaben im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements verstärkt worden.

 

Damit in Zukunft ein einheitliches Verfahren bei der Erledigung von Anfragen aus dem Bereich der Seniorenangelegenheiten sichergestellt ist und zur Vermeidung zusätzlicher Personal- und Sachkosten schlägt die Verwaltung vor, dem Leiter des Sozialamtes und seinem Stellvertreter die Anlauf- und Koordinierungsfunktion in Seniorenangelegenheiten zu übertragen.

 

Angelegenheiten, die die Seniorenbereiche betreffen, sind sodann regelmäßig bei ihnen einzureichen. Durch diese Regelung und Bündelung aller Anfragen aus der Bürgerschaft und aus den Arbeitskreisen etc., die Seniorenangelegenheiten betreffen, könnten künftig den Beteiligten Wege und Zeiten zum Aufsuchen des zuständigen Fachamtes in der Verwaltung erspart bleiben. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt dann nach Beteiligung des jeweils zuständigen Fachamtes durch das Amt 50.

 

Alle Angelegenheiten zur Abwicklung von Sitzungen des Seniorenausschusses, des Runden Tisches oder seiner Arbeitskreise verbleiben wie bisher im Zuständigkeitsbereich des Amtes 50, weil sich dieses Verfahren durch gute Zusammenarbeit und konstruktive verwaltungsmäßige Unterstützung ohnehin bewährt hat.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Seniorenausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine