„1.In den
Wahlausschuss der Stadt Erkelenz werden auf der Grundlage des § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz 10
Beisitzer/innen gewählt.
2.Zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern des
Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten
Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertre-ter/innen gewählt:
Ordentliche Mitglieder
Persönliche Stellvertreter/innen
24.03.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.In den Wahlausschuss der Stadt Erkelenz werden auf der Grundlage des § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz 10 Beisitzer/innen gewählt.
2.Zu Beisitzerinnen bzw. Beisitzern des Wahlausschusses werden die nachstehend aufgeführten Personen als ordentliche Mitglieder bzw. als persönliche Stellvertreter/innen gewählt: