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Vorlage - A 10/230/2010  

 
 
Betreff: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages am 25.04.2010 für den Bereich der Gewerbestraße Süd
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2010 
4. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.03.2010 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage VerkOffSo GewStrSued 25.04.2010  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Werbe- und Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Erkelenz teilt in ihrem Schreiben vom 08.02.2010 für die Interessengemeinschaft Gewerbegebiet Süd mit, dass diese plane, am 24. und 25.04.2010 ihr 14. Gewerbefest im Bereich der Gewerbestraße Süd durchzuführen. Da sich dieses Fest bereits in der Vergangenheit als Publikumsmagnet gezeigt hat, beantrage man, das Offenhalten der dortigen Verkaufsstellen am Sonntag, 25.04.2010 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr zuzulassen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Interessengemeinschaft Gewerbebiet Süd zu entsprechen und eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, 25.04.2010 für den Bereich der Gewerbestraße Süd zu erlassen.

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW ist der Rat zuständig.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 25.04.2010  in der Stadt Erkelenz im Bereich der Gewerbestraße Süd im Zusammenhang mit der Durchführung des 14. Gewerbefestes wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage VerkOffSo GewStrSued 25.04.2010 (13 KB)