Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Einleitung: Seit 1979 beinhaltet das Landeswassergesetz Nordrhein – Westfalen die Pflicht zur Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK). Für das Stadtgebiet Erkelenz wurde erstmalig im Jahre 1987 ein solches Konzept aufgestellt. Gegenstand des Beschlusses ist die 4. Fortschreibung des ABK. Es umfasst den Zeitraum 2010 bis 2021. Hierbei sind die ersten 6 Jahre konkret, der Zeitraum nach 2016 konzeptionell betrachtet. Inhalt des ABK: Der Mindestinhalt des ABK sowie die zu wählenden Darstellungsformen sind in der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden“ (RdErl. D. MUNLV vom 27.12.2007) festgelegt. Insbesondere enthält das vorliegende ABK:
Die in den Folgejahren im Stadtgebiet umzusetzenden Maßnahmen (z.B. Kanalbau, Bau von Abwasseranlagen, Sanierungen) sind in Anlage 6.2 einzeln mit geschätzten Investitionssummen und Umsetzungszeitraum aufgeführt. Hierbei sind die Maßnahmen bis 2016 verpflichtend umzusetzen (Abweichungen müssen gegenüber der Wasserbehörde begründet werden). Für den Zeitraum nach 2016 kann das Programm spätestens bei der nächsten Überarbeitung des ABK im Jahre 2016 angepasst/ abgeändert werden. Die zu erwartenden Investitionen in den Folgejahren (Kanalneubau, Kanalsanierung) liegen auf ähnlichem Niveau, wie im Zeitraum 2003 – 2006. Abschließend bleibt festzustellen, dass der Stand der Abwasserableitung und Behandlung in Erkelenz auch aufgrund der umfangreichen Investitionen in den vergangenen Jahren einen hohen Standard und weitgehende Rechtskonformität erreicht hat. Nach Fertigstellung der letzten Regenwasserbehandlungsanlagen bis 2013 werden in den nächsten Jahren hydraulische und bauliche Kanalsanierungen sowie Investitionen im Bereich der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz den Schwerpunkt der Investitionen ausmachen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der Bau- und
Betriebsausschuss beschließt die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
der Stadt Erkelenz für den Zeitraum 2010 bis 2021.“ Finanzielle Auswirkungen: Unmittelbar keine – mittelbar sind zumindest die Einzelmaßnahmen bis 2016 umzusetzen. Anlage: Abwasserbeseitigungskonzept Textteil Anlagen 6.1 bis 6.4
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