Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 15.05.2009 und 25.02.2010 stellte die FDP-Fraktion den Antrag, dass der Rat der Stadt Erkelenz in seiner nächsten Sitzung beschließen soll, dass die Parkscheinautomaten in der Erkelenzer Innenstadt so programmiert werden, dass für eine Kurzparkzeit von 20 Minuten ein kostenloses Ticket gezogen werden kann und erst bei Eingabe einer gewünschten Parkzeit von mehr als 20 Minuten die Gebührenpflicht dann ab der ersten Minute einsetzt. Angelegenheiten der Parkraumbewirtschaftung werden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung behandelt. Zuletzt hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 25.05.2004 mit der Einführung einer so genannten Brötchentaste beschäftigt. Bundestag und Bundesrat haben in gesetzgeberischen Entscheidungen vom 06.11. und 28.11.2003 die Erhebung von Parkgebühren weitestgehend in das Ermessen der Kommunen gestellt. Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, soweit das Parken nur während des Laufs einer Parkuhr oder einer anderen Vorrichtung oder Einrichtung zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, auch kostenfreies Parken einzuräumen. Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung den Kommunen die Möglichkeit geben, für die konkreten Verhältnisse in den jeweiligen Städten und Gemeinden angepasste, flexible und effektive Regelungen zu finden. Kommunen, die das kostenfreie Kurzzeitparken bereits versuchsweise vor der Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes eingeführt hatten, haben Umsatzeinbrüche bei den Parkgebühren bis zu fünfzig Prozent festgestellt. Darüber hinaus kommt es nach den Feststellungen dieser Kommunen durchaus vor, dass sich Parkplatzsuchende oder Besucher der Innenstadt durch wiederholtes Ziehen eines Kurzzeit-Gratistickets einen längeren Aufenthalt auf der Parkfläche erschleichen und somit die im Interesse des Einzelhandels gewünschte höchstmögliche Nutzung des vorhandenen Parkraums nicht erreicht wird. Die Kosten für die Umstellung der jetzigen Parkscheinautomaten auf das „Brötchenprogramm“ wurden seitens der Herstellerfirma im November 2009 auf 2.862,-- € beziffert. Ziel aller Bemühungen sollte es sein, den Aufenthalt der Kunden in der Innenstadt möglichst angenehm und langfristig zu gestalten. Darüber hinaus müssen sicherlich auch in zumutbarer Nähe genügend Parkplatzflächen zur Verfügung stehen. Das bestehende Parkraumbewirtschaftungskonzept bietet auch jetzt schon zahlreiche Anreize. So erfolgt eine Bewirtschaftung der Flächen erst ab 09.00 Uhr und samstags wird ganz auf die Erhebung von Parkgebühren verzichtet. Aufgrund der Bautätigkeiten auf dem alten Parkplatz „Heinrich-Jansen-Weg“ wurde behelfsmäßig weiterer Parkraum am Ende der Kölner Straße bereitgestellt. Die von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Lösungen, die Ertragsausfälle zu mindern, reichen nicht aus. Eine Nutzung oder Vermarktung der Parkscheinrückseiten wurde bereits mehrfach in den Jahren 2004 bis 2008 vergeblich versucht. Es fanden sich keine Firmen, die einen Werbeaufdruck finanzieren wollten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der FDP-Fraktion vom 15.05.2009 abzulehnen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „Der Antrag der FDP-Fraktion vom 15.05.2009, der Rat solle in seiner nächsten Sitzung beschließen, dass die Parkscheinautomaten in der Erkelenzer Innenstadt so programmiert werden, dass für eine Kurzparkzeit von 20 Minuten ein kostenloses Ticket gezogen werden kann und erst bei Eingabe einer gewünschten Parkzeit von mehr als 20 Minuten die Gebührenpflicht dann ab der ersten Minute einsetzt, wird abgelehnt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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