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Tatbestand: In seiner Sitzung am 09.12.2008 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung
vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9
"Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte zugestimmt und
beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu
beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 2 vom 30.01.2009 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.02.2009 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 27.01.2009 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Anlässlich einer gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführenden Offenlage, wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 22.12.2009 über den Zeitraum der erneuten Offenlage informiert. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 27.01.2009 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und erneute öffentliche Aus- Legung gem. § 4a Abs. 3 BauGB Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 01.04.2009 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 8 vom 09.04.2009 in der Zeit vom 20.04.2009 bis 22.05.2009 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit vorgetragen. Nach Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.12.2009 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 25 vom 18.12.2009 in der Zeit vom 28.12.2009 bis 29.01.2010 erneut öffentlich ausgelegt. Während der erneuten öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingereicht. Diese Stellungnahmen sind in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte aufgelistet. In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden. Aspekte
Stadtmarketing/Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Stellungnahmen BBP Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte
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