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Vorlage - A 30/091/2010  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkekenz vom 18.04.2008
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.03.2010 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Neufassung Satzung Kostenersatz Dienstleistung Freiw. Feuerwehr  

Tatbestand:

Tatbestand:

Eine Kostenerstattung in den Fällen der Ölspurbeseitigung durch von Kommunen beauftragte Privatunternehmen ist nach dem Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2007 S. 662) nicht zulässig.

 

Aufgrund mehrerer Verfahren, die bei Verwaltungsgerichten in NRW in Bezug auf die Kostenerstattung von Ölspuren anhängig sind, hat der Städte- und Gemeindebund NRW seine Feuerwehr-Mustersatzung entsprechend überarbeitet.

 

Da auch die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz keine rechtliche Grundlage für Kostenerstattungen durch beauftragte Privatunternehmen enthält, ist diese den jetzigen Gegebenheiten anzupassen.

 

In diesem Zusammenhang musste die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW insgesamt angepasst werden.

 

Insbesondere wird auf folgende Änderung hingewiesen:

 

㤠11

Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen

 

1.         Die Feuerwehr kann zur Unterstützung bei Leistungen im Sinne des § 1 private Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen beauftragen. Über die Beauftragung entscheidet der Leiter der Feuerwehr. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.

 

2.         Für die Beauftragung privater Unternehmen und/oder Hilfsorganisationen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den tatsächlich angefallenen Kosten.“

 

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf 

„Die dem Original dieser Niederschrift beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz wird erlassen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Neufassung Kostenersatz Dienstleistungen Freiw. Feuerwehr

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neufassung Satzung Kostenersatz Dienstleistung Freiw. Feuerwehr (55 KB)