Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 13.02.2010 beantragen die Eheleute Petra und Hermann-Josef Kremer, Bastelarbeiten, In Gerderhahn 6 A, Erkelenz, die Genehmigung der Stadt Erkelenz, das Stadtwappen für Laubsägearbeiten weihnachtlicher und anderer Natur zu verwenden. Antrag und Muster einer solchen Laubsägearbeit sind beigefügt. Grundsätzlich können solche Arbeiten dazu beitragen, dass Bürger und Bürgerinnen, die eine solche Arbeit erwerben oder geschenkt erhalten, die Verbundenheit mit der Stadt Erkelenz vertiefen können. Die Arbeiten können auch als Andenken (Souvenir) Verwendung finden. Über das aktuelle Wappen hinaus möchten die Antragsteller auch die historischen Wappen der ehemalig selbstständigen Gemeinden, die 1972 zur neuen Stadt Erkelenz zusammengeschlossen wurden, für ihre Laubsägearbeiten verwenden. Da es sich hierbei nicht mehr um aktuell verwendete Hoheitszeichen handelt, wäre eine solche Verwendung absolut unproblematisch. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass den Wünschen der Antragssteller entsprochen werden sollte und die Wappen so als weitergehendes Identifikationssymbol oder Andenken an die Stadt Erkelenz dienen können. Zuständig für den Beschluss über die Genehmigung oder die Versagung einer Genehmigung ist gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz der Rat. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Dem Antrag der Eheleute Petra und Hermann-Josef Kremer, Bastelarbeiten, In Gerderhahn 6 A, Erkelenz, vom 13.02.2010 zur Nutzung des aktuellen Stadtwappens und der historischen Gemeindewappen der vor der kommunalen Neugliederung selbstständigen und 1972 zur Stadt Erkelenz zusammengeschlossenen Gemeinden zur Aufnahme in Laubsägearbeiten wird stattgegeben. Die Genehmigung ist mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine
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