Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die während der erneuten
öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Öffentlichkeit
vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9
„Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird nach
Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage
- Stellungnahmen der Öffentlichkeit- beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner
Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung
dieser Beschlüssegemäß § 10 BauGB als
Satzung beschlossen.“
16.03.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss(als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des BebauungsplanesNr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
„1.Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des BebauungsplanesNr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
„1.Über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des BebauungsplanesNr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage- Stellungnahmen der Öffentlichkeit - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“