Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die während der frühzeitigen
Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit
und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen
zum Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3
„In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird nach Abwägung aller
erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage -
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -
beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage -
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist
unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
16.03.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss(als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
17.03.2010 - Hauptausschuss
Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als Empfehlung an den Rat):
„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
24.03.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 0600.3 „In der Hütte“, Erkelenz-Hetzerath ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“