„Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte
Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum 01. 01. 2007 in der Form
der ersten Änderung und Ergänzung ist in analoger Anwendung des § 95 Abs. 3 GO
NW form- und fristgerecht zugeleitet worden. Zur Prüfung der Eröffnungsbilanz
gemäß § 92 Abs. 5 GO NW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz hiermit an den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“
19.12.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage
beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum 01. 01. 2007 in
der Form der ersten Änderung und Ergänzung ist in analoger Anwendung des § 95
Abs. 3 GO NW form- und fristgerecht zugeleitet worden. Zur Prüfung der
Eröffnungsbilanz gemäß § 92 Abs. 5 GO NW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz
hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“