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Tatbestand: Nach § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung aufzustellen. Der Entwurf dieser fünfjährigen Planung liegt vor und kann ggfls. im Einzelnen erläutert werden. Diese fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan vom Rat zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss wird empfohlen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund der §§ 1, 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), in Verbindung mit den §§ 95 III, 83 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. 5. 2005 (GV. NRW. S. 498), wird die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2007 – 2011 des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz beschlossen. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2007 – 2011 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2007 - 2011
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