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Vorlage - A 30/060/2007  

 
 
Betreff: Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 2. Änderung vom 06.04.2005
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2007 
21. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.12.2007 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) wurde zuletzt mit Ratsbeschluss vom 06.04.2005 geändert.

 

Aufgrund der Neuanlegung von zusätzlichen Parkplätzen am Dr.-Josef-Hahn-Platz (ehemalige Rasenfläche) und der Besucherparkplätze am Hintereingang des Verwaltungsgebäudes sind einige Anpassungen erforderlich. Zudem ergibt sich ein Änderungsbedarf im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Parkbuchten vor der Notdienstpraxis auf der Goswinstraße.

 

1.            Aufgrund der tatsächlichen Verbindung zum gebührenfreien Bereich des Dr.-Josef-Hahn-Platzes ist eine Bewirtschaftung der neu angelegten Parkplätze am Dr.-Josef-Hahn-Platz  durch Parkscheibenregelung vorgesehen, jedoch mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden in Anlehnung an die Parkzeitbegrenzung am nahe gelegenen Parkdeck Ostpromenade. Bewirtschaftungszeitraum: mo – fr 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, sa 9.00 Uhr – 14.00 Uhr.

 

2.         Für die neu angelegten Besucherparkplätze am Hintereingang des Verwaltungsgebäudes Johannismarkt 17 empfiehlt sich die Bewirtschaftung durch Parkscheibenregelung mit einer Höchstparkdauer von 1 Stunde als Kurzzeitparkplätze. Bewirtschaftungszeitraum: mo – fr 9.00 Uhr – 18.00 Uhr, sa 9.00 Uhr – 14.00 Uhr.

 

3.             Bezüglich der Bewirtschaftung der Parkbuchten vor der Notdienstpraxis auf der Goswinstraße ist im Hinblick auf den reibungslosen Praxisbetrieb eine Bewirtschaftung mit Parkscheibenregelung  mit einer Höchstparkdauer von     1 ½ Stunden sinnvoll. Wegen der komplexen Dienstzeiten der Notarztpraxis sollte von zeitlichen Beschränkungen abgesehen werden.        

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

In Ziff. IV der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung ist anzufügen: Parkplatzerweiterung Dr.-Josef-Hahn-Platz. Als Ziff. V wird neu eingefügt unter der Überschrift „Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf 1 ½ Stunden durch Parkscheibenregelung“ Parkbuchten Goswinstraße (vor ärztlicher Notdienstpraxis). Die bisherigen Ziff. V bis VI werden als neue Ziff. VI und VII geführt.

Die neue Ziff. VI der Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung ist zu ergänzen um: Besucherparkplätze Stadtverwaltung Johannismarkt (Hinterausgang).

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die notwendigen Verkehrszeichen betragen  ca. 530,00  EUR.