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Tatbestand: Gemäß § 14 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Nach § 4 der EigVO ist der Wirtschaftsplan vom Rat festzustellen. Der Wirtschaftsplan wurde allen Ausschussmitgliedern zugestellt. Der Erfolgsplan als Teil des Wirtschaftsplanes setzt die Aufwendungen mit 8.250.929 Euro und die Erträge auf 9.365.724 Euro fest. Dabei ergibt sich ein Gewinn in Höhe von 1.114.795 Euro. Der Vermögensplan, ebenfalls Teil des Wirtschaftsplanes, sieht Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 12.286.000 Euro vor. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuweisungen und Beiträge und unter Einsatz der aus Abschreibungen erwirtschafteten Eigenmittel ergibt sich ein Kreditbedarf in Höhe von 8.568.000 Euro. Dieser beinhaltet Umschuldungen von 3.499.000 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 100.000 Euro. Diese sollen voraussichtlich in 2009 als Auszahlungen fällig werden. Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt. Die Stellenübersicht als Teil des Wirtschaftsplanes enthält keine Stellen, da diese im Stellenplan der Stadt enthalten sind. Zur Erfüllung der Aufgaben des Eigenbetriebes bedient er sich des Personals der Stadt. Die hierfür anfallenden Personalkosten werden vom Eigenbetrieb erstattet. Im übrigen wird auf die Erläuterungen verwiesen. Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Feststellung des Wirtschaftsplanes zu empfehlen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2008 wie folgt festgestellt: 1. Erfolgsplan a) die Aufwendungen auf 8.250.929 Euro b) die Erträge auf 9.365.724 Euro 2. Vermögensplan a) die Einzahlungen auf 12.286.000 Euro b) die Auszahlungen auf 12.286.000 Euro 3. Kredite werden in Höhe von 8.568.000 Euro veranschlagt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 100.000 Euro festgesetzt. 5. Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt. Der Wirtschaftsplan 2008 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Wirtschaftsplan 2008
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