Bürgerinformationssystem
Bürgermeister Jansen fragt die Antragsteller, ob sie ihren Antrag erläutern möchten. Dies wird wegen der Ausführlichkeit der Vorlage nicht gewünscht. Beschluss: „1. Das Wahlgebiet wird weiterhin in 22 Wahlbezirke eingeteilt. Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes verändert sich die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet von 33 1/3 auf 25 vom Hundert. Die Einteilung der Wahlbezirke ist zu überprüfen und vom hierfür zuständigen Wahlausschuss anzupassen. Dem Wahlausschuss wird weiter empfohlen: Durch die Entwicklung der Wohngebiete und die laufenden Umsiedlungen ergibt sich ein Änderungsbedarf. Den Interessen der Umsiedler und deren Vertretung im Rat ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die jeweiligen Orte (alt) und (neu) sollen sich in einem Wahlbezirk befinden. Nach Möglichkeit ist je Ort (alt) und (neu) ein eigener Stimmbezirk zu bilden. 2. Die Einteilung der Stadtbezirke wird
im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Hauptsatzung an die geänderten
Wahlbezirke durch Änderung der Hauptsatzung angepasst. Diese Änderung soll
aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Wahlperiode der im Jahr 2004 gewählten
kommunalen Vertretungen am 21. Oktober 2009 in Kraft treten.“ Abstimmungsergebnis: 45 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme |
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