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Beschluss: „In Ziff. IV der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung ist anzufügen: Parkplatzerweiterung Dr.-Josef-Hahn-Platz. Als Ziff. V wird neu eingefügt unter der Überschrift „Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer auf 1 ½ Stunden durch Parkscheibenregelung“ Parkbuchten Goswinstraße (vor ärztlicher Notdienstpraxis). Die bisherigen Ziff. V bis VI werden als neue Ziff. VI und VII geführt. Die neue Ziff. VI der Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung ist zu ergänzen um: Besucherparkplätze Stadtverwaltung Johannismarkt (Hinterausgang).“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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