Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/707/2007  

 
 
Betreff: Mandatsverzicht des Ratsherrn Christoph Stolzenberger und Einführung und Verpflichtung der Ratsfrau Silvia Kaldenbach
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.12.2007 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Würdigung und Dank

Würdigung und Dank

 

Wie ich in der Sitzung des Hauptausschusses in der vergangenen Woche mitgeteilt habe, hat Ratsherr Christoph Stolzenberger seinen Mandatsverzicht am 17.11.2007 erklärt und unterzeichnet. Als Nachfolgerin wurde vom Wahlleiter Frau Silvia Kaldenbachaus aus der Reserveliste von Bündnis 90/Die Grünen festgestellt.

 

Gegenüber Herrn Stolzenberger möchte ich zunächst hier meinen herzlichen Dank für sein ehrenamtliches Engagement, das er seit der Kommunalwahl 2004 in Rat und Ausschüssen gezeigt hat, zum Ausdruck bringen.

 

Für seine Tätigkeiten als Erkelenzer Kulturmanager wünsche ich ihm viel Erfolg und stets ein gutes Gelingen.

 

 

Nachfolge im Rat

 

Mit schriftlicher Erklärung vom 30.11.2007 hat Frau Silvia Kaldenbach die Ersatzbestellung als Nachfolgerin von Herrn Stolzenberger angenommen.

 

Am 11.12.2007 wurde die Feststellung der Nachrückerin in der vorgeschriebenen Form im Amtsblatt der Stadt Erkelenz gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes öffentlich bekannt gemacht und die Kommunalaufsicht informiert.

 

Einsprüche, die gegen die Ersatzbestellung gerichtet gewesen wären, sind nach Veröffentlichung bislang nicht eingegangen. Da gem. § 36 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz die gewählte Bewerberin die Mitgliedschaft im Rat ohnehin mit dem Eingang der auf die Benachrichtigung nach § 35 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz erfolgenden Annahmeerklärung beim zuständigen Wahlleiter erwirbt, ist Frau Kaldenbach – ohne den Ablauf der Einspruchsfrist gem. öffentlicher Bekanntmachung abwarten zu müssen -  damit Ratsmitglied geworden.

 

Die Voraussetzungen, Frau Kaldenbach als Ratsmitglied einzuführen, liegen somit vor.

 

Die Verpflichtungserklärung, die der zu Verpflichtenden in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen wird und vom neuen Ratsmitglied nachzusprechen ist, lautet:

 

 

„Hiermit verpflichte ich mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz zu erfüllen.“

 

 

 

Die Verpflichtungserklärung ist von der zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.