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Vorlage - A 10/706/2007  

 
 
Betreff: Antrag vom 07.11.2007 der CDU-Stadtratsfraktion zu notwendigen Anpassungen der Wahlbezirkseinteilung wegen Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
19.12.2007 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Antrag vom 07.11.2007 beantragt die CDU-Stadtratsfraktion, Rat und Ausschuss sollen beschließen:

 

  • Das Wahlgebiet wird weiterhin in 22 Wahlbezirke eingeteilt. Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes verändert sich die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet von 33 1/3 auf 25 vom Hundert. Die Einteilung der Wahlbezirke ist zu überprüfen und anzupassen. Durch die Entwicklung der Wohngebiete und die laufenden Umsiedlungen ergibt sich ein Änderungsbedarf. Den Interessen der Umsiedler und deren Vertretung im Rat ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die jeweiligen Orte (alt) und (neu) sollen sich in einem Wahlbezirk befinden. Nach Möglichkeit ist je Ort (alt) und (neu) ein eigener Stimmbezirk zu bilden.
  • Die Einteilung der Stadtbezirke ist an die geänderten Wahlbezirke durch Änderung der Hauptsatzung anzupassen. Diese Änderung tritt aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Wahlperiode der im Jahr 2004 gewählten kommunalen Vertretungen am 21. Oktober 2009 in Kraft.

 

 

 

Die Begründung des Antrages kann den allen Stadtratsfraktionen nach Antragseingang von der Verwaltung zugeleiteten Antragsablichtungen entnommen werden.

 

Zuständig für den Beschluss über die Zahl der Wahlbezirke ist der Rat. Zuständig für die dem folgende Einteilung des Wahlgebietes hingegen ist der Wahlausschuss.

 

Wie den Fraktionen mit Schreiben vom 13.11.2007 mitgeteilt wurde, hat der hierfür zuständige Innenminister des Landes NRW mitgeteilt, dass eine (auch nur ausnahmsweise) Abweichung von den neuen Spannbreiten nicht möglich ist. Allerdings wird die Möglichkeit bejaht, die Orte (alt) und (neu), auch wenn sie räumlich getrennt werden, vor dem Hintergrund, dass sie während der Umsiedlung eine Schicksalsgemeinschaft bilden und niemand sagen kann, wie viele Umsiedler tatsächlich zum Stichtag am Alt- bzw. Neuort leben werden, in einem Wahlbezirk zusammenbleiben können.

 

Was die Bildung von Stimmbezirken angeht, wird der hierfür nach KWahlG zuständige Bürgermeister selbstverständlich diese nach Möglichkeit so einplanen, dass die räumlich getrennten Alt- und Neuorte jeweils wählernahe Wahllokale erhalten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zahl der Wahlberechtigten je Stimmbezirk so groß sein wird, dass das Wahlgeheimnis – wie vom Gesetz gefordert – eingehalten werden kann (man geht derzeit von mind. 100 Wahlberechtigten im Stimmbezirk aus).  

 

Bezüglich der Einteilung der Stadtbezirke bedarf es einer Änderung der Hauptsatzung. Eine generelle Überarbeitung der Hauptsatzung, aber auch der Geschäftsordnung des Rates, werden aufgrund der sehr umfangreichen Neuregelungen in der GO NRW derzeit als Entwurf von der Verwaltung erarbeitet. Da die Frage der Neueinteilung der Stadtbezirke in Rahmen dieser Aktualisierung erfolgen sollte, empfiehlt die Verwaltung diesen Teil des Antrages verfahrenstechnisch mit dem zu treffenden Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung zusammenzulegen.

 

Von der Verwaltung vorgeschlagene Änderungen im Vergleich mit dem Text des Antrages der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.11.2007 sind im nachfolgenden Beschlussvorschlag durch Unterstreichung kenntlich gemacht.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„1.       Das Wahlgebiet wird weiterhin in 22 Wahlbezirke eingeteilt. Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes verändert sich die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet von 33 1/3 auf 25 vom Hundert. Die Einteilung der Wahlbezirke ist zu überprüfen und vom hierfür zuständigen Wahlausschuss anzupassen. Dem Wahlausschuss wird weiter empfohlen: Durch die Entwicklung der Wohngebiete und die laufenden Umsiedlungen ergibt sich ein Änderungsbedarf. Den Interessen der Umsiedler und deren Vertretung im Rat ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die jeweiligen Orte (alt) und (neu) sollen sich in einem Wahlbezirk befinden. Nach Möglichkeit ist je Ort (alt) und (neu) ein eigener Stimmbezirk zu bilden.

 

2.         Die Einteilung der Stadtbezirke wird im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Hauptsatzung an die geänderten Wahlbezirke durch Änderung der Hauptsatzung angepasst. Diese Änderung soll aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Wahlperiode der im Jahr 2004 gewählten kommunalen Vertretungen am 21. Oktober 2009 in Kraft treten.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine