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Vorlage - A 20/089/2007  

 
 
Betreff: Kenntnisgabe der Änderungen von Bilanzpositionen des Entwurfs der Eröffnungsbilanz zum 01.10.2007
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz zur Kenntnis
19.12.2007 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Änderung Entwurf Eröffnungsbilanz 2007  

Tatbestand:

Tatbestand:

Dem Rat der Stadt Erkelenz wurde in der Sitzung am 14. März 2007 der Entwurf der Eröffnungsbilanz gemäß § 92 GO NW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NW zur Feststellung zugeleitet. Durch Beschluss am gleichen Tage hat der Rat diesen Entwurf an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen und gleichzeitig festgelegt, dass zukünftige Änderungen von Bilanzpositionen des Entwurfs der Eröffnungsbilanz dem Rat zur Kenntnis zu geben sind,  damit auch diese Änderungen an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet werden können.

 

In der Zwischenzeit haben sich einige Änderungen von Bilanzpositionen ergeben. In dem beiliegenden Entwurf der Eröffnungsbilanz, am 11. Dezember 2007 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt, sind diese Änderungen ausgewiesen, in jeweils nach Aktiva und Passiva getrennten Übersichten noch einmal dargestellt und entsprechend erläutert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Änderungen nach Kenntnisnahme an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Eröffnungsbilanz gemäß § 92 Abs. 5 GO NW weiterzuleiten.

 

Es wird mindestens noch eine weitere Änderung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz geben. In den infolge des geplanten Braunkohlenabbaus umzusiedelnden Ortslagen Borschemich und Immerath besitzt die Stadt Immobilien. Zur Festlegung der Entschädigungen sind hierfür Gutachten in Auftrag gegeben, die noch nicht vorliegen. Wenn die Ergebnisse der gutachterlichen Bewertung bekannt sind, werden diese Werte noch in die Eröffnungsbilanz einbezogen. Ebenfalls noch bewertet und aufgenommen werden muss die Immobilie des ehemaligen Schlachthofes Erkelenz.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Entwurf der Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum 01. 01. 2007 in der Form der ersten Änderung und Ergänzung ist in analoger Anwendung des § 95 Abs. 3 GO NW form- und fristgerecht zugeleitet worden. Zur Prüfung der Eröffnungsbilanz gemäß § 92 Abs. 5 GO NW wird der Entwurf der Eröffnungsbilanz hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung Entwurf Eröffnungsbilanz 2007 (620 KB)