„1.Das
Wahlgebiet wird weiterhin in 22 Wahlbezirke eingeteilt. Aufgrund des Gesetzes
zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes verändert sich die Abweichung von der
durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet von 33 1/3 auf
25 vom Hundert. Die Einteilung der Wahlbezirke ist zu überprüfen und vom
hierfür zuständigen Wahlausschuss anzupassen. Dem Wahlausschuss wird
weiter empfohlen: Durch die Entwicklung der Wohngebiete und die laufenden
Umsiedlungen ergibt sich ein Änderungsbedarf. Den Interessen der Umsiedler und
deren Vertretung im Rat ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die jeweiligen
Orte (alt) und (neu) sollen sich in einem Wahlbezirk befinden. Nach Möglichkeit
ist je Ort (alt) und (neu) ein eigener Stimmbezirk zu bilden.
2.Die
Einteilung der Stadtbezirke wird im Rahmen der laufenden Überarbeitung der
Hauptsatzung an die geänderten Wahlbezirke durch Änderung der Hauptsatzung
angepasst. Diese Änderung soll aufgrund des Gesetzes zur Regelung der
Wahlperiode der im Jahr 2004 gewählten kommunalen Vertretungen am 21. Oktober
2009 in Kraft treten.“
19.12.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Das Wahlgebiet wird weiterhin in 22
Wahlbezirke eingeteilt. Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des
Kommunalwahlgesetzes verändert sich die Abweichung von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet von 33 1/3 auf 25 vom Hundert. Die
Einteilung der Wahlbezirke ist zu überprüfen und vom hierfür zuständigen
Wahlausschuss anzupassen. Dem Wahlausschuss wird weiter empfohlen: Durch
die Entwicklung der Wohngebiete und die laufenden Umsiedlungen ergibt sich ein
Änderungsbedarf. Den Interessen der Umsiedler und deren Vertretung im Rat ist
besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die jeweiligen Orte (alt) und (neu) sollen
sich in einem Wahlbezirk befinden. Nach Möglichkeit ist je Ort (alt) und (neu)
ein eigener Stimmbezirk zu bilden.
2.Die Einteilung der Stadtbezirke wird
im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Hauptsatzung an die geänderten
Wahlbezirke durch Änderung der Hauptsatzung angepasst. Diese Änderung soll
aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Wahlperiode der im Jahr 2004 gewählten
kommunalen Vertretungen am 21. Oktober 2009 in Kraft treten.“