Beschlussentwurf in eigener Zuständigkeit):
„Die vorhandene Einzeltoilettenanlage am Alten Rathaus wird durch eine behindertengerechte Einzeltoilettenanlage ersetzt. Die Toilette soll folgenden Standard aufweisen:
- behindertengerechte Ausführung nach DIN 18040
- vandalensichere Einrichtung
- halbautomatisches Reinigungssystem
- wirtschaftliche Betriebsweise, leichte Reinigung der Inneneinrichtung
- Behinderten-Schließung CBF-Schloss
- elektromechanische Münzautomatik."