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Vorlage - A 60/107/2018  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 10.03.2018
hier: Nachpflanzung von Bäumen auf dem Markt und in der Fußgängerzone
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
24.04.2018 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 10.03.2018  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 10.03.2018 hat die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Antrag zur Beschlussfassung an den zuständigen Ausschuss gestellt. Es wird folgendes beantragt: „Die Verwaltung wird beauftragt, in der Fußgängerzone die geschlagenen Bäume durch neue Bäume zu ersetzen. Vor dem Alten Rathaus wird eine neue Linde gepflanzt. Es wird eine Konzeption für Neupflanzungen in innerörtlichen Lagen (z.B.: Südpromenade, Kölner Str., Rosenstraße, Burgstraße, Anton-Heinen-Str., Glück-auf-Str., Stadtpark, Westpromenade) erstellt.

 

Begründet wird der Antrag damit, dass Alleen und anderes städtisches Grün Zug um Zug verschwinden und die Innenstadt mehr und mehr zur Steinwüste werde. Dadurch fühlten sich viele Bürgerinnen und Bürger in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Als weitere Aspekte werden die Verbesserung des Stadtklimas und eine höhere Aufenthaltsqualität in begrünten Innenstädten angeführt. Dies hätten bereits die verantwortlichen Stadtplaner von Erkelenz in früheren Zeiten erkannt, was Fotos aus den 30er und 50er Jahren des letzten Jahrhunderts belegen sollen. Als Beispiele werden der Franziskanerplatz genannt und der Promenadenring um den Stadtkern mit seinen Alleebäumen sowie die Linden am Alten Rathaus.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Unbestritten haben Bäume wichtige bioökologische, gliedernde, belebende und auch gestalterische Funktionen. Sie prägen im Wesentlichen den städtischen Lebensraum und erweitern ihn auch für die Tierwelt. Um das Begrünungsziel und die beschriebenen Funktionen erreichen zu können, ist der erforderliche Bedarf an ober- und unterirdischen Raum zur Verfügung zu stellen und bei jeder umsichtigen, regelkonformen Planung zu berücksichtigen. Sowohl die gängigen DIN-Angaben als auch Forschungsergebnisse fordern diesbezüglich eine Pflanzgrubenbauweise von 12 cbm Mindestgröße. Diese Maßgaben werden noch unterstrichen von gutachterlichen Stellungnahmen, insbesondere auch im Stadtgebiet Düsseldorf nach den letzten verheerenden Sturmfolgen des Sturmtiefs „Ela“ 2014.

 

In innerstädtischen Lagen mit heterogenen, vielfach verdichteten und konfliktreichen Ver- und Entsorgungsleitungen, entwickeln sich derartige Forderungen oftmals allerdings zu Problemen. So decken sich nach dem DVGVV-Merkblatt 125 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ die oberirdischen Wunschvorstellungen häufig nicht mit der unterirdischen Realität.

 

Die Verwaltung ist seit Jahren bemüht, nach den o.a. Maßgaben Baumstandorte mit funktionierenden Lebensraum für die Nachpflanzungen zur Verfügung zu stellen. Im Konfliktfall werden vielfach im Einvernehmen mit den Leitungsträgern probate Wurzelschutz- und Wurzelleitplatten eingesetzt, aber auch – soweit vertretbar –Kompromisse zu Lasten eines optimalen Standortes für den Baum eingegangen, um doch eine Nach- oder Neupflanzung zu ermöglichen.  

 

Bei den geschlagenen Bäumen in der Fußgängerzone, Kölner Str., handelt es sich um drei Kugelahornbäume, die stark geschädigt bzw. bereits abgestorben waren. Die Standorte im Bereich der Fußgängerzonen mit den sehr kleinen Baumscheiben sind für die Bäume sehr problematisch, so dass zunächst keine Nachpflanzungen vorge-

nommen wurden. Überlegungen, die Standorte zu verbessern, indem man z.B. die Baumscheiben vergrößert, führten aus verschiedenen Gründen (Kanalisation, Leitungsproblematik, Platzverhältnisse) bisher zu keinem befriedigenden Ergebnis. Jetzt kommen private Baumaßnahmen (Kaisers) in diesem Bereich sowie absehbare Sanierungsmaßnahmen im Bereich Kanal und Straße hinzu, die in den nächsten Jahren notwendig werden. Schon allein aus diesen Gründen macht es zurzeit keinen Sinn, neue Bäume an diesen ohnehin schon problematischen Standorten zu pflanzen. Im Übrigen wurden bereits vor Jahren im oberen Bereich der Kölner Straße 10 Standorte für Amberbäume neu geschaffen. Ein fehlender Amberbaum zwischen Amtsgericht und Volksbank wurde mittlerweile nachgepflanzt.

 

An zwei großen Linden auf dem Erkelenzer Marktplatz wurden im vergangenen Jahr Baumkontrollen mit anschl. Zugproben durchgeführt, weil erhebliche Zweifel an der Verkehrssicherheit der Bäume bestanden. Bei der Auswertung der Messergebnisse stellte sich heraus, dass eine Linde "in hohem Maße bruch- und kippgefährdet" war. Wegen der unmittelbar bevorstehenden Burgkirmes wurde diese Linde kurzfristig gefällt. Überlegungen für eine Nachpflanzung an gleicher Stelle führten anschl. zu keinem positiven Ergebnis. Eine Neupflanzung an diesem Standort würde eine erheblich größere Baumscheibe erfordern. Dies wäre aufgrund der Platzverhältnisse und wegen der vielen Veranstaltungen in diesem Bereich kaum zu realisieren. Zudem wären auch hier Leitungskonflikte und weitere Probleme mit der vorhandenen Ausstattung zu erwarten. Aus diesen Gründen und weil noch immer fünf weitere Linden in diesem Bereich stehen, wurde entschieden, keine neue Linde an dieser Stelle zu pflanzen und damit letztendlich auch den nunmehr offenen Blick auf das Alte Rathaus zu erhalten. Gleichwohl werden zurzeit alleine 11 neue Linden gepflanzt (Ziegelweiherpark, Antwerpener Str., Klimaschutzsiedlung, OEM), die aufgrund der Spendenaktion des Karnevalsprinzen 2018 gespendet wurden.     

 

Sowohl bei der Umgestaltung des Franziskanerplatzes als auch bei den  durchgeführten Straßenbaumaßnahmen in den aufgeführten Straßen wie Anton-Heinen-Str., Rosenstraße, Kölner Str., Glück-auf-Str. (teilweise),  handelt es sich um vom Rat der Stadt Erkelenz beschlossene Maßnahmen, über die im Vorfeld ausführlich informiert wurde und die nach öffentlichen Diskussionen und in Abstimmung mit den Anwohnern von den politischen Gremien mehrheitlich beschlossen wurden. Im Übrigen sind im Rahmen dieser Baumaßnahmen auch zahlreiche Bäume neu gepflanzt bzw. entnommene Bäume soweit möglich und sinnvoll ersetzt worden (Rosenstr. Westpromenade, Nordpromenade). Wer sich heute die Innenstadt von oben ansieht, wird feststellen, dass Erkelenz nach wie vor eine sehr grüne Stadt ist. Ein weiteres Konzept für Neupflanzungen in der Innenstadt macht aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, vor allem auch deshalb, weil bei sämtlichen städtischen Baumaßnahmen auch die Grünflächenplanung und damit auch die Nach- bzw. Neupflanzung von Bäumen mit berücksichtigt wird.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abzulehnen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Fußgängerzone die geschlagenen Bäume durch neue Bäume zu ersetzen. Vor dem alten Rathaus wird eine neue Linde gepflanzt. Es wird eine Konzeption für Neupflanzungen in innerörtlichen Lagen (z.B.: Südpromenade, Kölner Str., Rosenstraße, Burgstraße, Anton-Heinen-Str., Glück-auf-Str., Stadtpark, Westpromenade) erstellt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Nachpflanzungen belaufen sich auf  ca. 5.000,00 EURO. Die erforderlichen Mittel können über Produktsachkonto 120101522130 bereitgestellt werden.


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 10.03.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 10.03.2018 (1571 KB)