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Vorlage - A 63/301/2018  

 
 
Betreff: Erweiterung Kindergarten Gerderath um eine 4. Gruppe für U-3 Plätze
hier: Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
24.04.2018 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Aufgrund deutlich gestiegener Anmeldezahlen vor allem im U 3 Bereich, aber auch im Ü 3 Bereich besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen, wobei der größte Teil der Plätze bereits zum 01.08.2018 zur Verfügung stehen muss, um den bestehenden Rechtsanspruch der Eltern abdecken zu können. Dieser Bedarf kann in den bestehenden Kindertageseinrichtungen nicht mehr gedeckt werden.

 

Da in der zur Verfügung stehenden Zeit keine neuen Gebäude errichtet werden können, wurde in der Verwaltung nach Möglichkeiten gesucht, in bestehenden Gebäuden durch Umbauten und Nutzungsänderungen zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

 

Eine Maßnahme bildet der Ausbau einer weiteren Gruppe in der Kindertagesstätte Gerderath. Der Kindergarten Gerderath wurde in den vergangenen Jahren mehrfach erweitert. In dem ursprünglichen, zweigeschossigen Altbau waren bislang Räume für Vereine aus dem Ort untergebracht, die nunmehr anderweitig untergebracht werden sollen. Entsprechende Gespräche werden aktuell mit den Beteiligten geführt. Dadurch entstehen räumliche Kapazitäten in dem Gebäude, so soll u.a. der Personalraum in dem Obergeschoss des Altbaus untergebracht werden.

 

Im Erdgeschoss kann nunmehr die 4. Gruppe einschl. der erforderlichen Nebenräume angeordnet werden. Zeitgleich mit den Umbaumaßnahme werden Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes ausgeführt, die aus einer Begehung der Bauaufsicht Ende 2017 resultieren.

 

 

Die Planung wurde vorab mit dem Landesjugendamt abgestimmt. Es wurden Anträge über das Programm des Bundes und des Landes NRW zur Förderung von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren gestellt, die Bewilligung liegt mit Bescheid vom 11.04.2018 bereits vor. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 81.669,- €, davon Baukosten in Höhe von 62.669,- €, werden danach mit einem Betrag von 73.502,10 € gefördert.

 

Die Maßnahme war bislang nicht eingeplant, gleichwohl wird sie seitens des Hochbauamtes mit oberster Priorität umgesetzt, da die Inbetriebnahme zum 01.08.2018 erfolgen muss. Zugleich sind aufgrund der deutlichen Nutzungsaufweitung nunmehr Maßnahmen zum Brandschutz vorzuziehen.

 

Die Gesamtbaukosten in Höhe von 146.850,- setzen sich zusammen aus den Baukosten für den Umbau in Höhe von ca. 90.000,- € und Kosten für Maßnahmen zum Brandschutz in Höhe von ca. 57.000,- €. Für Maßnahmen zum Brandschutz und allg. baul. Unterhaltung sind bislang im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 12.500,- € verfügbar, weitergehende Mittel sind bislang nicht eingestellt. Nach Rücksprache mit der Kämmerei können die erforderlichen Mittel jedoch, soweit sie nicht durch die Förderung abgedeckt sind, außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Planung wird im Ausschuss anhand von Plänen des Hochbauamtes ausführlich erläutert.


Beschlussentwurf(in eigener Zuständigkeit):

„Die Kindertagesstätte Gerderath soll – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel - nach den Entwurfsplänen des Hochbauamtes vom 23.03.2018 um eine Gruppe mit den dazugehörenden Nebenräumen erweitert werden.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß Kostenschätzung belaufen sich auf

ca. 146.850,- €.

Die Entscheidung über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt im Hauptausschuss am 26.04.2018.