Bürgerinformationssystem
Es entsteht eine Diskussion über den Vorschlag der Verwaltung zur Erschließung des Baugebietes über eine Haupterschließungsstraße. Amtsleiter Orth bekräftigt das fachliche Ergebnis der Untersuchung zum Thema, dass keine zweite Anbindung des Baugebietes erforderlich ist, erst recht nicht an eine klassifizierte Straße. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Die unter Punkt 5 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven werden beschlossen. 3.Der Bebauungsplan Nr. 1000.2/2 „Hinter Klüschgarten“, Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB. “ Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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