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Vorlage - A 61/424/2018  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz - Stufe II
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
24.04.2018 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf Lärmaktionsplan (Stufe II) der Stadt Erkelenz  
Anlage 2 Stellungnahme Straßen NRW vom 22.03.2018_Lärmaktionsplan-II_Entwurf2_Anlage  

Tatbestand:

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG zielt darauf ab, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. In der Umsetzung der Richtlinie werden von den Kommunen Lärmaktionspläne auf der Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellt.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Soziales vom 01.12.2008 wurde über eine erste Betrachtungsstufe der Stadt Erkelenz berichtet, in dieser wurden als Hauptlärmquellen des Straßenverkehrs Streckenabschnitte mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr betrachtet.

Im Stadtgebiet von Erkelenz sind dies ausschließlich Abschnitte der Autobahnen A 46 und A 61. Die Lärmkartierung für das Gemeindegebiet weist unter Berücksichtigung der bestehenden Lärmschutzmaßnahmen für die o. g. Hauptlärmquellen eine geringe Anzahl Menschen auf, die von den Schwellenwerten betroffen sind. Ein gesonderter Lärmaktionsplan wurde bisher nicht aufgestellt.

 

In Vorbereitung zur zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe II) sind für Gemeinden außerhalb von Ballungsräumen strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr), Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Zügen pro Jahr) und Großflughäfen (> 50.000 Bewegungen pro Jahr) zu erstellen. Hierüber wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Soziales vom 10.12.2012 berichtet.

 

Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen wurden vom LANUV auf Grundlage von Schallausbreitungsmodellen erstellt und sind im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de für die Öffentlichkeit frei zugänglich.

 

Für die Stadt Erkelenz soll ein Lärmaktionsplan entsprechend Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Lärmkartierung aufgestellt werden. Dementsprechend wurde am 29.06.2017 das Ingenieurbüro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Aachen mit der Erstellung beauftragt.

 

Aufgrund der Aktualisierung der Lärmkarten durch das LANUV im Januar 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans angepasst. Der Lärmaktionsplan enthält keine Grenzwerte, die verpflichtend einzuhalten sind, womit auch keine Rechtsansprüche zur Durchführung von Maßnahmen seitens der betroffenen Bürger abgeleitet werden können. Sie dienen dazu, die Gebiete einzugrenzen, für die prioritärer Handlungsbedarf besteht.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes soll in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 24.04.2018 vorgestellt werden.

 

Gemäß der EU-Richtlinie sowie auf Grundlage des § 47d Abs.3 BImSchG soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Öffentlichkeit wird dabei über das Planungsvorhaben (z.B. durch Presse oder Internet) unterrichtet. Gegenstand der Unterrichtung sind neben der Tatsache, dass überhaupt eine Lärmminderungsplanung erfolgt, die Erforderlichkeit der Planaufstellung, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die sich wesentlich unterscheidenden Vorschläge zur Lärmminderung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

 

Die zuständige Behörde gibt der Öffentlichkeit die Möglichkeit, Vorschläge für den Lärmaktionsplan einzubringen und an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans effektiv mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde sich mit den Anregungen inhaltlich auseinandersetzen muss. Die Anregungen müssen nicht zwingend in die Lärmaktionsplanung einfließen.

 

Die Beteiligung zuständiger Baulastträger, des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurde bereits durchgeführt (s. Anlage). Eine Stellungnahme des zuständigen Eisenbahnbundesamtes liegt derzeit noch nicht vor.

 

Im Anschluss an die Beteiligung werden die Ergebnisse im Lärmaktionsplan dokumentiert und eingearbeitet. Nach abschließender Beschlussfassung im Rat wird der Lärmaktionsplan an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Öffentlichkeit  ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Erkelenz - Stufe II für die Dauer eines Monats zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Grundsätzlich kommen zur Lärmminderung planerische, verkehrliche, technische, baulich gestalterische und planungsorganisatorische Maßnahmen infrage. Für Konfliktbereiche müssen Teilaktionspläne mit Maßnahmen bzw. Maßnahmenkombinationen aufgestellt werden.

 

Die Kosten sind daher maßnahmenabhängig und noch nicht bezifferbar. Alle Kosten in den Bereichen der B 57 und A 46 sind vom zuständigen Baulastträger (Straßen NRW, Bund) zu tragen. Die Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes liegt in der Zuständigkeit des Bundes.


Anlagen:

Anlage 1: Entwurf Lärmaktionsplan (Stufe II) der Stadt Erkelenz

Anlage 2: Stellungnahme Straßen NRW vom 22.03.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf Lärmaktionsplan (Stufe II) der Stadt Erkelenz (635 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Stellungnahme Straßen NRW vom 22.03.2018_Lärmaktionsplan-II_Entwurf2_Anlage (4637 KB)