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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0600.1 "Im Peschfeld/ Am Kammerbusch", Erkelenz-Hetzerath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/426/2018 Bebauungsplan Nr. 0600.1 "Im Peschfeld/ Am Kammerbusch", Erkelenz-Hetzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage erklärt Amtsleiter Orth, dass im o.g. Baugebiet Mietwohnungsbau möglich ist. Die vorgeschriebene Bauweise liegt jedoch bei einem Vollgeschoss mit maximal zwei Wohneinheiten.


Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld / Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentl. und TÖB BBP Nr. 0600.1 Im Peschfeld Am Kammerbusch (266 KB)