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Auf Nachfrage erklärt Amtsleiter Spartz, dass auch eine Ertüchtigung des Fahrradweges im zweiten Abschnitt mit der Maßnahme einhergeht. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): "Die abwasserseitige Erschließung der Tenholter Straße (Bebauungsplan Nr. G 02.3/3) ist durch Errichtung der entsprechenden Kanalisation und der zugehörigen Versickerungsanlage gemäß der Plandarstellung 693.1.401 sicherzustellen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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