Bürgerinformationssystem
Herr Schuckließ erläutert die Untersuchungen zum Lärmaktionsplan der Stadt Erkelenz. Es handelt sich um eine Aktionsplanung, zu der die Stadt Erkelenz nach EU-Recht verpflichtet ist. Einen Rechtsanspruch zur Umsetzung empfohlener Maßnahmen zur Lärmreduzierung gibt es jedoch nicht. Zuständige Stellen werden im Verfahren beteiligt. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Öffentlichkeit ist auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Stadt Erkelenz - Stufe II für die Dauer eines Monats zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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