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Tatbestand: Im o.a. Bereich der öffentlichen Kanalisation besteht nach Auswertung der vorgeschriebenen Kanalüberprüfung baulicher Sanierungsbedarf.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten bietet sich eine Sanierung in geschlossener Bauweise mittels Inlinern an. Hierfür wird ein Gfk – Gewebeschlauch in den Kanal eingezogen, mit speziellem Harz getränkt und unter UV Licht ausgehärtet. Die Sanierungsmaßnahme ist Teil des aktuell beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzeptes. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Abwasserbetrieb wird beauftragt, die Sanierung des Kanalabschnittes Stettener Berg gemäß der Plandarstellung 692.1.106 umzusetzen. Der über die auf dem zugehörigen Auftragssachkonto zur Verfügung stehenden Mittel hinausgehende Bedarf wird durch Übertrag vom Auftragssachkonto A 11020902 bereitgestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die benötigten Mittel im Gesamtumfang von 68.875,91 Euro stehen unter Maßnahme A 11020522 für das Jahr 2018 nur in Höhe von 40.000,00 Euro zur Verfügung. Die noch fehlenden Mittel müssten daher durch Übertrag vom Auftragssachkonto A 11020902 zusätzlich bereitgestellt werden.
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