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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung  

 
 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg informiert über die beiden folgenden Sachverhalte:

 

A 1.1

Mit Datum vom 15.04.18 stellt die Fraktion Freie Wähler/UWG im Rat der Stadt Erkelenz folgende Anfrage:

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

entgegen der üblichen und bewährten Vorgehensweise, den Endausbau bei Neubaugebieten erst nach Abschluss der Hausbautätigkeiten vorzunehmen, wurde der Endausbau im Baugebiet „In Katzem - Hohlstraße – Zum Eichhof“ bereits vor dem ersten Hausbau vorgenommen. Aufgrund der Straßenpflasterung ist mit großer Wahrscheinlichkeit mit Beschädigungen der Straße durch schwere Baumaschinen und Baustellen Lieferverkehr zu rechnen. Daher kam bei Grundstücksinteressenten schon die Frage auf, wer bei Straßenschäden für die Kosten aufkommen würde.

 

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

 

  1. Wer trägt die Kosten für Beschädigungen der Straßenpflasterung und des Unterbaues?
  2. Was sind die Gründe dafür, dass von der bewährten Vorgehensweise, den Endausbau bei Neugebieten erst nach Abschluss der Hausbautätigkeiten vorzunehmen abgewichen wurde?
  3. Warum wurden der BZA und der Fachausschuss hierüber nicht informiert?“

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Zu 1.

Die Kosten für Beschädigungen im öffentlichen Straßenraum trägt immer der jeweilige Verursacher. Die Haftungsfrage ist unabhängig von der Fragestellung, wann der Endausbau fertig gestellt wird. Entgegen der Darstellung in der Anfrage hat es bei der Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE) als Verkäufer der Grundstücke keine konkreten Anfragen zum Thema gegeben. Im Gegenteil: die Grundstückskäufer werden im Kaufvertrag nochmal explizit auf Ihre Haftung im Schadensfall hingewiesen.

 

Zu 2.

Die Entwicklung und Erschließung des Baugebietes ist mittels Erschließungsvertrag auf die GEE übertragen worden. Aus der Erfahrung von mittlerweile über 30 Baugebietsentwicklungen heraus hat die GEE entschieden, den Prozess zur Erschließung der Baugebiete umzustellen. Die in der Anfrage genannte Bezeichnung „üblich und bewährt“ trifft auf die letzten Baugebietsentwicklungen aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr zu, da der Aufwand der späteren Erstellung des Endausbaus in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Nutzen für die Grundstückseigentümer steht. Im Übrigen wurde bisher der Endausbau auch nicht nach kompletter Bebauung der privaten Grundstücke vollzogen, sondern wenn ca. 70 bis 80% der Grundstücke bebaut waren. Die vollständige Herstellung der Erschließungsanlagen wird darüber hinaus von vielen anderen Kommunen, Entwicklungsgesellschaften oder Projektentwicklern bevorzugt und wurde auch auf dem Stadtgebiet Erkelenz schon häufig praktiziert, zuletzt bei der Erschließung der Klimaschutzsiedlung. Sollten hierzu weitere Fragen bestehen, kann sich die Fraktion gerne direkt mit mir in Verbindung setzen.

 

Zu 3.

Erschließungsträger ist die Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz. Der Sachverhalt wurde in der Gesellschafterversammlung ausführlich dargestellt.

 

 

A 1.2

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Förderung der Dorferneuerung in Kraft gesetzt und in der Woche nach Ostern einen Entwurf zur Aufstellung des Dorferneuerungsprogrammes NRW 2018 versandt.

 

Grundlage für dieses Förderprogramm ist die Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bund und Ländern, Agrarwirtschaft und Küstenschutz. Die neue Landesregierung setzt dabei andere Förderschwerpunkte als die Vorgängerregierung und hat vor allem den finanziellen Rahmen drastisch eingekürzt. Darüber hinaus sind Dorfinnenentwicklungskonzepte (DIEKs) und integrierte Entwicklungskonzepte (zum Beispiel (IKEKs) künftig keine zwingende Fördervoraussetzung mehr. Aufgrund des geringen Finanzrahmens ist auch davon auszugehen, dass die Aufstellung solcher Konzepte nicht mehr gefördert wird.

 

Welche Auswirkungen dieses auf die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Dorfinnenentwicklungskonzept für Venrath und Kaulhausen und den laufenden Konzepterstellungsprozess für Holzweiler hat, wird zurzeit seitens der Verwaltung geprüft.

 

Nähere Informationen dazu sind für eine nächste Inforunde mit den Fraktionen geplant.