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Tagesordnung - 1. Sitzung des Schulausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Schulausschusses
Gremium: Schulausschuss
Datum: Di, 07.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung der Schriftführer für die Sitzungsniederschriften  
A 40/050/2005  
Ö 2  
Verpflichtung der sachkundigen BürgerInnen und deren StellvertreterInnen  
A 40/051/2005  
Ö 3  
Verpflichtung der beratenden MitgliederInnen und deren StellvertreterInnen  
A 40/052/2005  
Ö 4  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters  
A 40/053/2005  
Ö 5  
Namensgebung für die Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Erkelenz in Lövenich  
Enthält Anlagen
A 40/054/2005  
Ö 6  
Umbenennung der Pestalozzischule, Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, Erkelenz  
A 40/055/2005  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die Bezeichnung der Pestalozzischule, städtische Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, 41812 Erkelenz, wird mit Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach § 6 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 In Kraft tritt, führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:

 

Pestalozzischule – Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz.“

   
    07.06.2005 - Schulausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„Die Bezeichnung der Pestalozzischule, städtische Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, 41812 Erkelenz, wird mit Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach § 6 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 In Kraft tritt, führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:

 

Pestalozzischule – Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig als Empfehlung an den Rat

Abstimmungsergebnis: einstimmig als Empfehlung an den Rat

   
    22.06.2005 - Hauptausschuss
    Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 „Die Bezeichnung der Pestalozzischule, städtische Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, 41812 Erkelenz, wird mit Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach § 6 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 In Kraft tritt, führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:

 

Pestalozzischule – Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig – als Empfehlung an den Rat

Abstimmungsergebnis: einstimmig – als Empfehlung an den Rat

   
    29.06.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 „Die Bezeichnung der Pestalozzischule, städtische Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, 41812 Erkelenz, wird mit Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach § 6 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 In Kraft tritt, führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:

 

Pestalozzischule – Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812 Erkelenz.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 7  
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Erkelenz  
A 40/056/2005  
Ö 8  
Antrag des Cusanus-Gymnasiums der Stadt Erkelenz vom 21.01.2005 auf Einrichtung einer einjährigen Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe gemäß § 18 Schulgesetz NRW  
A 40/057/2005  
Ö 9  
Antrag des Cornelius-Burgh-Gymnasiums der Stadt Erkelenz vom 15.02.2005 auf Einrichtung einer einjährigen Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe gemäß § 18 Schulgesetz NRW  
A 40/058/2005  
Ö 10  
Einrichtung eines schulpsychologischen Dienstes für die Schulen der Stadt Erkelenz  
A 40/059/2005  
Ö 11  
Offene Ganztagsgrundschule  
A 40/060/2005  
N 1     (nichtöffentlich)