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Beschluss: „Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter. 1. Vertreter der Lehrerschaft a) für die Sonderschule Frau Sonderschulrektorin Marianne Schardt b) für die Gemeinschaftsgrundschulen Stellvertreterin: Frau Rektorin Christiane Steinke c) für die Katholischen Grundschulen Frau Rektorin Hedwig Michalski
d) für die evangelischen Grundschulen Frau Rektorin Corinna Küppers e) für die Hauptschulen Herr Rektor Erwin Henke Stellvertreter: Herr Rektor Erich Konietzka
f) für die Realschule Herr Rektor Willi Schmitz g) für das Cornelius-Burgh-Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Helmut Karg h) für das Cusanus-Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Michael Bierbach
2. Vertreter der Kirchen a) für die Katholische Kirche Herr Pfarrer Dieter Plewnia, Erkelenz b) für die evangelische Kirche Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig - in eigener Zuständigkeit |
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