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Tatbestand: Gemäß den Bestimmungen des § 12 Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Außerdem können Vertreter der Lehrerschaft zur ständigen Beratung berufen werden. Der Rat der Stadt Erkelenz hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und beratende Ausschussmitglieder und stellvertretende beratende Ausschussmitglieder gewählt. Diese sind gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Beschlussentwurf: „Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter. 1. Vertreter der Lehrerschaft a) für die Sonderschule Frau Sonderschulrektorin Marianne Schardt Stellvertreterin: Frau Sonderschulkonrektorin Christiane Roob
b) für die Gemeinschaftsgrundschulen Frau Rektorin Ulrike Neuenhofer Stellvertreterin: Frau Rektorin Christiane Steinke c) für die Katholischen Grundschulen Frau Rektorin Hedwig Michalski Stellvertreter: Herr Rektor Heinz Musch
d) für die evangelischen Grundschulen Frau Rektorin Corinna Küppers Stellvertreterin: Frau Sylvia Schütz e) für die Hauptschulen Herr Rektor Erwin Henke Stellvertreter: Herr Rektor Erich Konietzka
f) für die Realschule Herr Rektor Willi Schmitz Stellvertreter: Herr Konrektor Reinhard Hintzen g) für das Cornelius-Burgh-Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Helmut Karg Stellvertreter: Herr Studiendirektor Michael Auth h) für das Cusanus-Gymnasium Herr Oberstudiendirektor Michael Bierbach Stellvertreterin: Frau Studiendirektorin Rita Hündgen
2. Vertreter der Kirchen a) für die Katholische Kirche Herr Pfarrer Dieter Plewnia, Erkelenz b) für die evangelische Kirche Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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