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Vorlage - A 40/052/2005  

 
 
Betreff: Verpflichtung der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
07.06.2005 
1. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß den Bestimmungen des § 12 Abs. 2 des Schulverwaltungsgesetzes ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Außerdem können Vertreter der Lehrerschaft zur ständigen Beratung berufen werden. Der Rat der Stadt Erkelenz hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und beratende Ausschussmitglieder und stellvertretende beratende Ausschussmitglieder gewählt. Diese sind gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden Mitglieder sowie deren Stellvertreter.

 

1.                 Vertreter der Lehrerschaft

a)                 für die Sonderschule

Frau Sonderschulrektorin Marianne Schardt

                        Stellvertreterin:                     

Frau Sonderschulkonrektorin Christiane Roob

           

 

b)                 für die Gemeinschaftsgrundschulen

Frau Rektorin Ulrike Neuenhofer

Stellvertreterin:

Frau Rektorin Christiane Steinke

 

c)                 für die Katholischen Grundschulen

Frau Rektorin Hedwig Michalski

Stellvertreter:

Herr Rektor Heinz Musch

d)                 für die evangelischen Grundschulen

Frau Rektorin Corinna Küppers

Stellvertreterin:

Frau Sylvia Schütz

 

e)                 für die Hauptschulen

Herr Rektor Erwin Henke

Stellvertreter:

Herr Rektor Erich Konietzka

f)                   für die Realschule

Herr Rektor Willi Schmitz

Stellvertreter:

Herr Konrektor Reinhard Hintzen

 

g)                 für das Cornelius-Burgh-Gymnasium

Herr Oberstudiendirektor Helmut Karg

Stellvertreter:

Herr Studiendirektor Michael Auth

 

h)                 für das Cusanus-Gymnasium

Herr Oberstudiendirektor Michael Bierbach

Stellvertreterin:

Frau Studiendirektorin Rita Hündgen

2.                 Vertreter der Kirchen

 

a)                 für die Katholische Kirche

Herr Pfarrer Dieter Plewnia, Erkelenz

 

b)         für die evangelische Kirche

Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg

 

Die hierüber aufgenommenen schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine