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Vorlage - A 40/060/2005  

 
 
Betreff: Offene Ganztagsgrundschule
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
07.06.2005 
1. Sitzung des Schulausschusses zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Zum Schuljahr 2003/2004 wurde vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen die Offene Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich ins Leben gerufen.

 

Unter Ganztagsschule in offener Form wird verstanden, dass ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mehreren Wochentagen ermöglicht wird, in dem Angebote zur Förderung des schulischen Lernens und zur Gestaltung der Freizeit gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Teilnahme jeweils für mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich erklärt wird. Die Verantwortlichkeit für die Durchführung der Ganztagsschule in offener Form liegt bei der Schule oder einem freien Träger oder einer Kommune in enger Kooperation mit der Schule . Geeignete Räume sind im Schulgebäude oder in unmittelbarer Nähe der Schule zur Verfügung zu stellen.

Bei der Errichtung der Offenen Ganztagsschule handelt es sich nicht um eine pflichtige Aufgabe. Nach § 24 SGB VIII sind die Kommunen allerdings zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes für Kinder im schulpflichtigen Alter verpflichtet. Die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule als freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheit ist eine Möglichkeit, dieser Verpflichtung nachzukommen.

 

Die Gewährleistungsverpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist in § 24 SGB VIII vorgegeben. Es handelt sich um eine objektiv-rechtliche Vorhalteverpflichtung der Kommunen, der allerdings – anders als beim Rechtsanspruch  auf den Besuch eines Kindergartens – kein subjektiv öffentliches Recht , d. h. kein individueller Anspruch auf einen Platz gegenübersteht. Im Rahmen dieser Gewährleistungspflicht müssen die Kommunen eine Planung zur rechtzeitigen und ausreichenden Bedarfsdeckung durchführen. Dazu sollen sie sich mit den Schulen abstimmen und so planen, dass Mütter und Väter Aufgaben der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.

 

Da die Landesmittel für die Horte zum 31.07.2007 seitens des Landes in die offene Ganztagsschule überführt werden, ist ein Weiterbetrieb des Hortes  unter finanzieller Beteiligung des Landes in Erkelenz nicht mehr möglich. Um der Verpflichtung des Gesetzes über Tageseinrichtungen  für Kinder (GTK) nachzukommen, Tageseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter vorzuhalten, wird derzeit in der Verwaltung ein Konzept entwickelt, das sich mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule in Erkelenz für die Schulen des Primarbereiches befasst. Das aufzustellende Konzept orientiert sich an folgender Leitlinie:

 

1.                 Erfassung des Bedarfs der Schulen im Primarbereich, 2. Halbjahr 2005.

 

2.                 Entwicklung eines Konzeptes in enger Abstimmung mit den Schulen, 2. Halbjahr 2005/1, Quartal 2006.

 

3.                 Vorstellung des Konzeptes in den Entscheidungsgremien der Schulen und den politischen Gremien der Stadt Erkelenz ,1. Halbjahr 2006.

 

4.                 Beantragung der Landesmittel, 2. Halbjahr 2006.

 

5.                 Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich zum 01.07.2007.

 

 

Es ist beabsichtigt, in den politischen Gremien des Rates der Stadt Erkelenz regelmäßig über den Stand der Planung zu berichten.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Der beabsichtigten Vorgehensweise der Verwaltung zur Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an den Schulen der Stadt Erkelenz zum 01.07.2007 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, regelmäßig in den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Erkelenz zu berichten.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine