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Auszug - Einrichtung eines schulpsychologischen Dienstes für die Schulen der Stadt Erkelenz  

 
 
1. Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 07.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/059/2005 Einrichtung eines schulpsychologischen Dienstes für die Schulen der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtamtsrat Mützke erläutert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz mit Schreiben vom 25

Stadtamtsrat Mützke erläutert, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt  Erkelenz mit Schreiben vom 25.02.2002 die Einstellung eines Schulpsychologen für die Schulen der Stadt Erkelenz beantragt habe. Ein inhaltsgleicher Antrag läge von der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vor.

Er weist darauf hin, dass die Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes im Kreis Heinsberg von drei überwiegend vom Kreis Heinsberg und dem Land finanzierten Beratungsstellen in Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg wahrgenommen würden. Die Erziehungsberatungsstelle in Erkelenz arbeite in Trägerschaft des Diözesan- Caritas-Verbandes Aachen. Vertraglich sei zwischen dem Kreis Heinsberg und dem Träger seit dem Jahr 1995 vereinbart, dass die Erziehungsberatungsstellen die Aufgaben eines schulpsychologischen Dienstes für ihren Zuständigkeitsbereich mit wahrnehmen würden. Die Beratungsstelle in Erkelenz sei zuständig für die Schulen in Erkelenz, Wegberg und Hückelhoven. Leiter der Beratungssstelle in Erkelenz sei Herr Ferdinand Wimmer.

Er bittet Herrn Wimmer, dem Ausschuss über die Beratungsstelle und deren Aufgaben zu berichten.

 

Herr Wimmer trägt vor, dass die Erziehungsberatungsstelle in Erkelenz im Vergleich zu einem schulpsychologischen Dienst ein umfassenderes Aufgabenspektrum wahrnehme. So gehöre z. B. auch Therapiearbeit zum Arbeitsbereich jeder Erziehungsberatungsberatungsstelle. In erster Linie berate man über Schulreife, Fragen zur Schullaufbahn, Leistungsproblemen und Teilleistungssschwächen, Hochbegabung und Verhaltensauffälligkeiten.

Er stellte heraus, dass die durchschnittliche Wartezeit mit acht Wochen anzusetzen sei, es jedoch auch gewisse Spitzen mit einer Wartezeit bis zu drei Monaten gäbe. Statistisch gesehen bekämen 27,3 % aller Ratsuchenden innerhalb von 14 Tagen  einen Termin. Bei 45,1 % betrage die Wartezeit bis zu zwei Monaten und 27,6 % müssten erfahrungsgemäß länger als zwei Monate bis max. drei Monate warten. Bei Krisensituationen würden jedoch kurzfristig Termine vereinbart. Herr Wimmer trägt noch verschiedene statistische Angaben über die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle vor, bevor er zu einzelnen Fragen aus dem Schulausschuss Stellung nimmt.

 

Insbesondere die Wartezeiten von bis zu drei Monaten werden von einigen Ausschussmitgliedern kritisiert. Ausschussmitglied Frings beantragt, den als Zuhörer anwesenden Schulpsychologen des Kreises Viersen, Herrn Viehoff, zu bitten, zur Problematik Stellung zu nehmen. Ausschussvorsitzende Frau Wolters lehnt diesen Antrag als unzulässig ab, da Zuhörer in der Sitzung kein Rederecht hätten.

 

Ausschussmitglied Frau Honold-Ziegahn beantragt, bis zur nächsten Sitzung festzustellen, inwieweit von den Schulen der Bedarf für einen Schulpsychologen gesehen wird. Dies wird von den Vertretern der Verwaltung zugesagt.

Ausschussmitglied Schmitz beantragt eine Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten. Der Ausschuss stimmt der Sitzungsunterbrechung zu. Nach der Sitzungsunterbrechung formuliert Ausschussmitglied Schmitz für die CDU-Fraktion den Wunsch, den bestehenden schulpsychologischen Dienst zu stärken und keinen eigenen schulpsychologischen Dienst für die Stadt Erkelenz einzurichten. Der Ausschuss ist sich darüber einig, in der nächsten Sitzung die Thematik erneut zur Tagesordnung zu stellen.

 

Beschluss: