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Vorlage - A 40/059/2005  

 
 
Betreff: Einrichtung eines schulpsychologischen Dienstes für die Schulen der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
07.06.2005 
1. Sitzung des Schulausschusses zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 25. März 2002 beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz die Einstellung eines Schulpsychologen für die Schulen der Stadt Erkelenz. Begründet wird der Antrag u. a. damit, dass empirische Befunde eine starke Zunahme psychischer Auffälligkeiten und Störungen sowie psychosomatischer Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen aufzeigen würden.

Im Unterrichtsalltag würde die Schule immer häufiger mit psychosomatischen Erkrankungen und psychischen Auffälligkeiten, wie Bauch-, Rücken- und Kopfschmerzen bis hin zur Migräne konfrontriert. Ein weiterer Hinweis auf psychische Störungen seien Essstörungen.

Die Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom 01. Dezember 2004 ebenfalls, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen einzustellen. Dieser Antrag wird begründet mit der zunehmenden Anzahl von Lernstörungen, plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerungen. Durch einen Schulpsychologen würde die Zusammenarbeit aller an der  Schule Beteiligten (Schüler, Eltern, Lehrkräfte) durch psychologische Erkenntnissen und Methoden begünstigt.

 

 

 

Die Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes im Kreis Heinsberg werden von drei, überwiegend vom Kreis Heinsberg und dem Land finanzierten Erziehungsberatungsstellen in Erkelenz, Geilenkirchen und Heinsberg wahrgenommen . Die drei Erziehungsberatungsstellen arbeiten in Trägerschaft des Diözesan-Caritasverbandes Aachen (Erkelenz und Geilenkirchen) bzw. des Trägerverbundes Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Heinsberg e. V. und Diakonisches Werk des Kirchenkreises Jülich e. V. (Heinsberg).

 

Die Verträge zwischen dem Kreis Heinsberg und den genannten Trägern sehen seit dem Jahr 1995 vor, dass die Erziehungsberatungsstellen die Aufgaben eines schulpsychologischen Dienstes für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit wahrnehmen. 

Den zur Durchführung dieser Aufgaben abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Kreis Heinsberg und den Trägern ist zu entnehmen, dass sich die Träger verpflichten, alle Ratsuchenden aus dem Kreis Heinsberg, ohne Rücksicht auf Religionszugehörigkeit, Weltanschauung und Herkunft, zu betreuen. Den Schulen im Kreisgebiet stehen vertragsgemäß die Beratungsstellen sowohl als Ansprechpartner in Fragen der Einzelfallhilfe als auch bei der fallübergreifenden Zusammenarbeit zur Verfügung. Die Beratungsstelle Erkelenz, ausgestattet mit 4 Fachkraftstellen, ist zuständig für die Schulen in Erkelenz, Wegberg und Hückelhoven. Für den Kreis Heinsberg war entscheidend für die Zuweisung der Aufgaben an die Erziehungsberatungsstellen die Erkenntnis, dass Erziehungsberatungsstellen im Gegensatz zu einem schulpsychologischen Dienst ein umfassenderes Aufgabenspektrum wahrnehmen. Während schulpsychologische Dienste z. B. keine Therapiearbeit leisten, gehört dieses Arbeitssegment selbstverständlich zum Leistungsangebot jeder Erziehungsberatungsstelle.

 

Mit der für die Stadt Erkelenz zuständigen Erziehungsberatungsstelle wurde Kontakt aufgenommen.  Demnach stellt sich die Situation dort wie folgt dar:

Die durchschnittliche Wartezeit über das Jahr gesehen ist mit ca. acht Wochen anzusetzen. Die Wartezeit steigt immer ab September, um dann bis April des nächsten Jahres wieder zu sinken. Vereinzelt sind Spitzen bis zu drei Monaten zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dies nach Angaben der Beratungsstelle auf Zeugnisausgabe sowie auf die dunkle Jahreszeit zwischen Herbst und Winter. Im Sommer reduzieren sich die Wartezeiten in der Regel auf sechs Wochen.

Wenn sich allerdings Kinder und Jugendliche selber bei der Beratungsstelle melden, wird innerhalb von ein bis zwei Wochen ein Termin vergeben.

Darüber hinaus wird bei jeder Anmeldung sofort überprüft, ob es sich um eine krisenhafte Situation handelt. Unter Krisen sind folgende Tatbestände zu verstehen: Missbrauch/Misshandlung, Trennung-  und Scheidungssituationen, suizidale Krisen. Bei Krisen von besonderer Problematik ist es jederzeit möglich, sofort einen Termin zu bekommen.

Statistisch gesehen bekommen 27,3 % aller Ratsuchenden innerhalb von 14 Tagen einen Termin. Bei 45,1 % beträgt die Wartezeit bis zu zwei Monate und 27,6 % müssen erfahrungsgemäß länger als zwei Monate bis maximal drei Monate warten. Über die beschriebenen Tätigkeiten hinaus, bietet die Erziehungsberatungsstelle in Erkelenz folgendes Angebot: IQ-Test, Schulleistungstest, Schullaufberatung, Trainingsgruppen für Schüler (z. B. zur Konzentrationsübung), Einzelgespräche mit Lehrerinnen und Lehrern.

 

 

 

 

Die Einrichtung eine schulpsychologischen Dienstes, speziell für die Stadt Erkelenz, stände im Gegensatz zu den Erfahrungen in anderen Städten und Kreisen. So hat z. B. der Kreis Aachen seinerzeit die schulpsychologischen Dienste aufgelöst und bewusst in die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen integriert.

Schulpsychologische Dienste bieten nur einen gewissen Ausschnitt aus der psychologischen Arbeit an, wogegen Erziehungsberatungsstellen ein ganzheitliches Angebot vorhalten. Dies sei an einem Beispiel verdeutlicht:

Zeigen z. B. Kinder oder Jugendliche in Folge von Trennungs- und  Scheidungsproblematik in der Schule Schulschwierigkeiten, sind Erziehungsberatungsstellen in der Lage, das Problem der Trennung und Scheidung mit zu behandeln. Ein reiner Schulpsychologe müsste dann auf eine andere Stelle verweisen.

 

Schulpsychologische Dienste sind weiterhin in der Regel den Schulämtern angegliedert und alleine der Name, wie auch die ggfls. vorhandene Weisungsmöglichkeiten lassen evtl. bei den Schülerinnen und Schülern den Eindruck entstehen, dass Schule und schulpsychologischer Dienst eng zusammenarbeiten. Eltern, Kinder und Jugendliche, die evtl. Kritik an Unterrichtsgestaltung oder Schule haben, erwarten alleine schon durch die Bezeichnung des Dienstes, dass Neutralität schon nicht mehr vorhanden ist.

 

Über die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle Erkelenz wird der Leiter dieser Stelle, Herr Ferdinand Wimmer, in der Sitzung ausführlich berichten. Hierdurch soll das offensichtlich bislang nur wenig bekannte Angebot der Erziehungsberatungstellen auf dem Gebiet der schulpsychologischen Betreuung dargestellt werden.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen des Leiters der Erziehungsberatungsstelle Erkelenz, Herr Ferdinand Wimmer, über die Arbeit auf dem Gebiet der schulpsychologischen Betreuung  zur Kenntnis.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine