Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmungen ihrer Aufgaben zu verpflichten. Entsprechend vorbereitete schriftliche Verpflichtungserklärungen sind beigefügt. Beschlussentwurf: „Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter: Sachkundige Bürger: Marwin Altmann Nils Schumacher Jürgen Trautwein Iris Zwirner Stellvertreter: Siegfried Matiscik Hans Paffen Hans-Josef Buyel Heinz-Georg Gottschlich Franz Thiel Stefan Buchholz“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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