TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 28.05.2013 |
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Ö 2.1 |
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Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahre 2013 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine zur freien Verfügung erhalten |
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A 40/244/2013 |
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Ö 2.2 |
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Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen |
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A 40/245/2013 |
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Ö 2.3 |
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Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume |
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A 40/246/2013 |
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Ö 2.4 |
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Gewährung eines Zuschusses an das Rheinische Feuerwehrmuseum in Lövenich |
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A 40/247/2013 |
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Ö 2.5 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband für das Jahr 2013 |
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A 40/248/2013 |
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Ö 2.6 |
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Gewährung eines Zuschusses an den Stadtmusikbund Erkelenz e. V. |
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A 40/249/2013 |
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Ö 2.7 |
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Anlage eines Kunstrasenplatzes in Schwanenberg |
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A 40/250/2013 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): a) „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern. b) Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich. c) Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013. d) In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. e) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. f) Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist. g) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“ |
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28.05.2013 - Ausschuss für Kultur und Sport |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): a) „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern. b) Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich. c) Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013. d) In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. e) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. f) Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist. g) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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10.07.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 2.7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an denRat):Beschluss (als Empfehlung an den Rat): a) „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern. b) Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich. c) Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013. d) In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. e) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. f) Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist. g) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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17.07.2013 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern. b) Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich. c) Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013. d) In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. e) Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. f) Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist. g) Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales am 05.06.2013 |
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Ö 3.1 |
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Sachstandsbericht zum European Energy Award |
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A 10/878/2013 |
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Ö 3.2 |
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Hundekotbeutelstation |
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A 30/147/2013 |
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Ö 4 |
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Angelegenheit/en aus der 7. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 11.06.2013 |
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Ö 4.1 |
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Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2011 gemäß § 116 Absatz 6. i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW |
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A 14/054/2013 |
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Ö 4.2 |
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Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW |
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A 14/055/2013 |
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Ö 5 |
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Angelegenheit/en aus der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 09.07.2013 |
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Ö 5.1 |
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12. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/261/2013 |
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Ö 5.2 |
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Bebauungsplan Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg", Erkelenz-Lövenich
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/262/2013 |
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Ö 5.3 |
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Bebauungsplan Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz-Schwanenberg
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/263/2013 |
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Ö 5.4 |
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Bebauungsplan Nr. I/15 "Südpromenade/Aachener Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/264/2013 |
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Ö 5.5 |
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Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/266/2013 |
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Ö 5.6 |
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Bebauungsplan Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/267/2013 |
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Ö 6 |
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Videoaufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen und Einstellung auf der städtischen Internetseite
hier: Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 02.04.2013 |
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A 10/914/2013 |
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Ö 7 |
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Kostenloser Eintritt für alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz in städtische Einrichtungen |
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A 30/148/2013 |
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Ö 8 |
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Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 28.03.2013 zur Änderung/Erweiterung der Friedhofssatzung (Anmerkung: Aufnahme von § 15 Absatz 6 Satz 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) in die Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz.) |
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A 60/091/2013 |
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Ö 9 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz |
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A 20/260/2013 |
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Ö 10 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz |
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A 20/261/2013 |
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Ö 11 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 06.04.2013 bis 20.06.2013 |
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A 20/262/2013 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5 |
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(nichtöffentlich) |
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N 5.1 |
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(nichtöffentlich) |
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