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Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hatte am 21.12.2011 die Teilnahme am European Energy Award (eea) beschlossen. Seitens der Verwaltung wurde eine Projektförderung zur Teilnahme am eea beantragt. Mit Zuwendungsbescheid vom 12.06.2012 wurde eine Einstiegsförderung für die ersten vier Jahre bewilligt und der eea in Gang gesetzt. Beim eea handelt es sich um einen umsetzungsorientierten, extern begleiteten Qualitätsmanagementprozess für die kontinuierliche Verbesserung der kommunalen Energie- und Klimaschutzarbeit. Beim Erreichen einer bestimmten Punktzahl mündet der Prozess in eine Zertifizierung.
In einem ersten Schritt wurde ein verwaltungsinternes Energie-Team mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus verschiedenen Fachämtern gebildet. Das Energie-Team wird von einem externen eea-Berater begleitet. Hiermit wurde Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pöhlker von der Firma infas enermetric Consulting GmbH aus Greven beauftragt.
Im Zeitraum August 2012 bis Januar 2013 wurde eine umfangreiche Ist-Analyse zum aktuellen Stand der Energie- und Klimaschutzarbeit der Stadt Erkelenz durchgeführt. In einem standardisierten Verfahren wurden hierbei in sechs verschiedenen Handlungsfeldern alle bislang in den verschiedenen Fachämtern durchgeführten Maßnahmen im Bereich Energie- und Klimaschutz erfasst und durch den eea-Berater bewertet.
Von Januar 2013 bis April 2013 wurde im Energie-Team und durch Unterstützung des eea-Beraters ein Energiepolitisches Arbeitsprogramm erarbeitet, das den weiteren Rahmen für die Energie- und Klimaschutzarbeit in den nächsten Jahren bilden soll. Der Fokus liegt dabei auf Maßnahmen, die durch die Stadt selbst beeinflusst werden können. Hierbei handelt es sich einerseits um relativ konkrete Projekte, die kurzfristig umsetzbar sind. Andererseits enthält das Energiepolitische Arbeitsprogramm auch Projektideen, deren Realisierung noch nicht abschließend festgelegt ist. Hier bedarf es im Einzelfall gesonderter politischer Beschlüsse, z.B. bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzepts oder der Festlegung von Standards für Bau und Bewirtschaftung städtischer Gebäude. Der Zustimmungs- und Finanzierungsvorbehalt des Energiepolitischen Arbeitsprogramms ist auch energie- und haushaltspolitisch sinnvoll, um das Programm bezüglich der Finanzierbarkeit und der Entwicklung weiterer – auch alternativer – Ideen als dynamischen Prozess zu begreifen.
Um das Zertifizierungsverfahren erfolgreich bestehen zu können, ist ein politischer Grundsatzbeschluss zum Energiepolitischen Arbeitsprogramm erforderlich.
Wie mit den Fraktionen am 06.05.2013 besprochen, wird der eea-Berater, Herr Pöhlker, in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales zunächst einen aktuellen Sachstandsbericht präsentieren und hierbei die wesentlichen Ergebnisse der Ist-Analyse und Kernpunkte aus dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm vorstellen. Verständnisfragen sollen in der Ausschusssitzung geklärt werden. Die politische Beratung und empfehlende Beschlussfassung für den Rat sollen dann im Hauptausschuss am 10.07.2013 erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): Bei der späteren Beschlussfassung im Hauptausschuss: 1. Dem im Rahmen des European Energy Award erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramm der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.
2. Die Umsetzung der im Energiepolitischen Arbeitsprogramm enthaltenen Maßnahmen steht, soweit sie haushaltsrelevant und nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen sind, unter Zustimmungs- und Finanzierungsvorbehalt und sind vor Beginn der jeweils geplanten Maßnahme von dem zuständigen Fachausschuss bzw. vom Rat zu beschließen. Die für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen notwendigen Beschlüsse wird die Verwaltung zu gegebener Zeit vorbereiten. Finanzielle Auswirkungen: Bei der späteren Beschlussfassung im Hauptausschuss: Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Detail getroffen werden. Viele Maßnahmenvorschläge können im laufenden Tagesgeschäft der Verwaltung umgesetzt werden und die Finanzierung kann im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze erfolgen. Teilweise bedarf es zusätzlicher Aufwendungen z.B. durch Hinzuziehung Externer. Sofern zusätzliche finanzielle oder personelle Auswirkungen für die Verwaltung entstehen, werden hierzu gesonderte politische Beschlüsse erforderlich. Anlage: Energiepolitisches_Arbeitsprogramm
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