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Vorlage - A 40/250/2013  

 
 
Betreff: Anlage eines Kunstrasenplatzes in Schwanenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
28.05.2013 
8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
10.07.2013 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.07.2013 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Sitzungsvorlage wird nachgereicht

Tatbestand:

Bereits seit Jahren besteht eine dringende Notwendigkeit, den Tennenplatz in Schwanenberg grundlegend zu sanieren. Der Zustand des Platzes ist desolat, insbesondere ist die vorhandene Drainage nicht mehr in der Lage, das Oberflächenwasser abzuführen. Hierdurch kommt es immer häufiger, insbesondere im Spätherbst und Winter, zu erheblichen Nutzungseinschränkungen des Spiel- und Trainingsbetriebs. Hinzu kommt, dass durch Untersuchungen der Tragschicht und des Tennenbelages im vergangenen Jahr festgestellt wurde, dass vom Platz unter bestimmten Voraussetzungen gesundheitliche Gefahren ausgehen können, die nur durch ständiges Wässern unterbunden werden. Eine Situation, die in dieser Form, an keinem weiteren Tennenplatz im Stadtgebiet Erkelenz festgestellt wurde. Eine kurzfristige Sanierung des Platzes ist deshalb zwingend erforderlich.

 

In Kenntnis der dringenden Sanierungsnotwendigkeit hat der Spielverein Schwarz-Weiß Schwanenberg e. V. frühzeitig den Wunsch formuliert, statt des derzeit vorhandenen Tennenplatzes einen Kunstrasenplatz zu errichten und sich hierbei an den Entstehungs- und Unterhaltungskosten zu beteiligen. Der Verein hat nunmehr signalisiert, hierzu die vereinsinternen Voraussetzungen geschaffen zu haben/schaffen zu können. Der Verein hat ein Angebot für die Erstellung eines Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Tennenplatz einschließlich der Entsorgung des bisherigen Belages vorgelegt, das Grundlage für die Sanierung und Errichtung eines Kunstrasenplatzes ist.

 

Aus rein sportfachlichen Gründen ist die Errichtung eines Kunstrasenplatzes in Schwanenberg zu befürworten. Der SV Schwanenberg verfügt über 3 Mannschaften im Seniorenbereich und über 14 Mannschaften im Kinder und Jugendbereich mit insgesamt über 412 Aktiven (davon 246 Kinder/Jugendliche), die zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielbetriebes dringend auf eine intensiv nutzbare Spielfläche angewiesen sind.

 

Weiterhin werden die Sportanlagen in Schwanenberg für den Sportunterricht der Evangelischen Grundschule Schwanenberg genutzt.

 

Der auf dem Sportgelände ebenfalls vorhandene Rasenplatz ist für die Dauerbelastung nicht ausgelegt und witterungsbedingt nur zeitweise bespielbar.

 

Die Anlage eines Kunstrasenplatzes wird in Schwanenberg unter Berücksichtigung der Nutzungsfrequenzen als überaus sinnvoll betrachtet. Während ein Naturrasen üblicherweise eine jährliche Nutzung von ca. 400 – 800 Stunden zulässt, liegt diese bei einem Tennenplatz bei etwa 1.200 Stunden, bei einem Kunstrasenplatz jedoch bei mehr als 2.000 Stunden. Hierdurch kann der Trainings- und Spielbetrieb des SV Schwanenberg nachhaltig sichergestellt werden.

 

U.a. auch aus Kostengesichtspunkten verfolgt die Stadt Erkelenz seit Jahren die Linie, keine Kunstrasenplätze zu errichten. Besteht der Wunsch nach einem Kunstrasenplatz, geht dies mit Blick auf die Kosten daher nur, wenn der die Errichtung anstrebende Verein die Mehrkosten trägt und die Unterhaltung und Pflege des Platzes dauerhaft übernimmt. Zudem muss natürlich auch aus sportfachlicher Sicht die Anlage eines Kunstrasenplatzes sinnvoll sein. Letzteres ist vorliegend der Fall. Die Voraussetzungen für eine weitgehende Kostenneutralität gegenüber einem Tennenplatz werden vom Verein SV Schwanenberg geschaffen.

 

Die Sanierungskosten für den bisherigen Tennenplatz belaufen sich nach detaillierten Ermittlungen der Verwaltung auf  ca. 235.000 Euro. Diese errechnen sich aus dem Abtransport und der Entsorgung der bisherigen Schlackeschicht, die nach Berechnungen mit rund 115.000 € zu veranschlagen sind. Hinzu kommen die Kosten für die Neuanlage mit Drainage etc., die nach einer internen Kostenschätzung einen Kostenaufwand von ca. 120.000 € erwarten lässt. Diese Kosten würden entstehen, wenn die dringend notwendige Sanierung des Tennenplatzes in Schwanenberg realisiert wird.

 

Nach intensiver Prüfung des vom Verein vorgelegten Angebotes einer Fachfirma lässt sich der Abtransport und die Entsorgung des bisherigen Tennenplatzes einschließlich der Neuanlage eines Kunstrasenplatzes wie folgt realisieren:

 

a)     Der SV Schwanenberg führt das Vorhaben als Auftraggeber auf der Grundlage eines geprüften und genehmigten Angebotes einer Fachfirma durch. Eine Beaufsichtigung der Arbeiten erfolgt durch die Stadtverwaltung Erkelenz.

b)     Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.

c)     Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

d)     Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013.

e)     In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. 

f)       Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu schließen.

g)     Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.

 

Durch herabfallendes Laub und eventuell austretendes Harz leidet ein Kunstrasenplatz erheblich. Durch liegengebliebene Blätter und Spelzen kann es zu partiellen Vermoderungen kommen, die durch die Schattenwirkung eines Baumbestandes noch intensiviert wird. Dies wirkt sich erheblich auf die Lebensdauer des Kunstrasens aus und die Pflege des Kunstrasens wird extrem erschwert. Für die daher notwendige Rodung des Baumbestandes bzw. das Setzen des Strauchwerks auf Stock ist zwischenzeitlich vorsorglich eine entsprechende Genehmigung beim Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg beantragt worden. Da nach Fertigstellung der Anlage ein Befahren mit schwerem Gerät nicht mehr möglich sein wird, ist ein Abholzen der Fläche zu Baubeginn unerlässlich. Es wird jedoch genauestens beachtet, dass sich dort keine brütenden Vögel mehr befinden. Als Ersatzfläche für die Neupflanzung der entnommenen Bäume, die in vollem Umfang zugesichert wird, bietet sich der „Mennekrather Baumschulpark“ an.

 

Unter den v.g. Gesichtspunkten sind sowohl die sportfachlichen als auch die Kostengesichtspunkte gewahrt, so dass vorgeschlagen wird, die Eigeninitiative des SV Schwanenberg zu unterstützen und in die Realisierung des Vorhabens einzutreten.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

a)     „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.

b)     Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

c)     Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013.

d)     In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. 

e)     Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

f)       Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.

g)     Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

a)     Verpflichtungsermächtigung in 2013 über 195.000 Euro.

b)     Überplanmäßige Ausgabe in 2013 über 20.000 Euro

c)     Einstellung von Haushaltsmittel für die Erstellung der Zaunanlage von rund 40.000 Euro in 2014.