Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/914/2013  

 
 
Betreff: Videoaufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen und Einstellung auf der städtischen Internetseite
hier: Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 02.04.2013
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
10.07.2013 
26. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
17.07.2013 
23. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zurückgezogen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Antrag Bürgerpartei-Ratsfraktion vom 02. April 2013  

Die Sitzungsvorlage wird nachgereicht

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 02.04.2013 beantragt die Fraktion der Bürgerpartei, der Rat möge beschließen, den öffentlichen Teil der Rats- und Ausschusssitzungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen über die Internetseite der Stadt Erkelenz den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen.

 

Zur Klärung der rechtlichen Voraussetzungen ist beim Städte- und Gemeindebund NRW eine Stellungnahme angefordert worden. Das Ergebnis der Stellungnahme lautet wie folgt:

 

Eine Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen in das Internet ist demnach grundsätzlich möglich. Sie bedarf einer Rechtsgrundlage, die der Rat in seiner Geschäftsordnung festschreiben kann, da es in NRW derzeit keine gesetzliche Gestattung zur Übertragung von Gemeinderatssitzungen gibt. Allerdings muss der einzelne Sitzungsteilnehmer trotz der Öffentlichkeit von Stadtratssitzungen nicht hinnehmen, dass seine Beiträge weltweit speicher- und verarbeitungsfähig im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Der Städte- und Gemeindebund verweist in diesem Gesamtzusammenhang auf das Kommunalverfassungsrecht, das Datenschutzrecht, das Medienrecht und das Urheberrecht.

 

Eine Übertragung und Einstellung von Videoaufzeichnungen von Ratssitzungen im Internet ist allerdings nur dann – insbesondere datenschutzrechtlich – nicht zu beanstanden, wenn alle Betroffenen in die Übertragung eingewilligt haben. Dieser Auffassung schließt sich auch der Landesdatenschutzbeauftragte in NRW an.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen im Internet setzt zunächst – so der Städte- und Gemeindebund als auch der Datenschutzbeauftragte NRW –  das Einverständnis aller betroffenen Ratsmitglieder bzw. aller betroffenen sachkundigen Bürger/innen voraus.

 

Transparenz und eine Information und Berichtserstattung der Bürgerinnen und Bürger über die kommunalen Angelegenheiten, die in den politischen Gremien beraten und entschieden werden, werden u. a. dadurch sichergestellt, dass die Lokalpresse bereits im Vorfeld über die in den Ausschüssen und im Rat zur Tagesordnung stehenden Angelegenheiten berichtet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Beschlussvorlagen und Niederschriften für alle Rats- und Ausschusssitzungen über das Bürgerinformationssystem von allris.net einzusehen. Darüber hinaus steht es jedem Interessierten frei, als Zuhörer/in an den Rats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, die Sitzungen beginnen dabei grundsätzlich erst am frühen Abend um 18.00 Uhr. Anmerken muss man hier, dass insbesondere in Vergleich zu Erkelenz deutlich größeren Städten, in denen eine Übertragung bzw. ein Abruf der Aufzeichnungen von Ratssitzungen im Internet umgesetzt wird, Ratssitzungen zum Teil bereits schon um 14.00 Uhr – also zu einem für Zuschauer, die außerhalb von Schichtdienstzeiten berufstätig sind, eher ungünstigen Zeitpunkt – beginnen.

 

Sollte der Rat einer Videoaufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen und anschließenden Einstellung auf der städtischen Internetseite beschließen, wäre in einem ersten Schritt zu konkretisieren, ob nur Ratssitzungen oder auch alle übrigen Ratsausschüsse oder nur bestimmte Ratsausschusssitzungen aufgezeichnet und im Internet für alle Bürgerinnen und Bürger eingestellt werden sollen. In einem weiteren Schritt wäre zu prüfen, ob im Alten Rathaus und/oder im Großen Sitzungssaal der Stadtverwaltung die räumliche Ausstattung (erhöhter Platzbedarf für Technik, Rednerpult, Mischpult, Kameraleute etc.) und zum anderen die technische Ausstattung (insbes. Mikrofonanlage) die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Erst dann sind auch konkrete Aussagen zu den Gesamtkosten möglich.

Im Anschluss wäre eine Abfrage zu starten, welche Ratsmitglieder bzw. welche sachkundigen Bürger/innen (einschl. aller Verhinderungsvertreter/innen) grundsätzlich einer Aufnahme der Ratssitzungen und ihrer Wortbeiträge zustimmen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„.............“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Aktuell liegt ein Angebot der Firma „LiveimNetz.de“ vor, die bei Abschluss eines einjährigen Vertrages alle Ratssitzungen live im Internet übertragen würde. Die Kosten hierfür belaufen sich auf derzeit ca. 950,00 Euro je Sitzung.

Anlage:

Anlage:

Antrag der Bürgerpartei-Ratsfraktion vom 02. April 2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Antrag Bürgerpartei-Ratsfraktion vom 02. April 2013 (1870 KB)