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Auszug - Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 28.03.2013 zur Änderung/Erweiterung der Friedhofssatzung  

 
 
26. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 10.07.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 60/091/2013 Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 28.03.2013 zur Änderung/Erweiterung der Friedhofssatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussmitglied Diart erläutert den gestellten Antrag der Fraktion der Bürgerpartei

Ausschussmitglied Diart erläutert den gestellten Antrag der Fraktion der Bürgerpartei.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert die rechtlichen Zusammenhänge.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass der gestellte Antrag der Fraktion der Bürgerpartei nicht das wirkliche Problem der Bestattungsarten wiedergebe. Sie halte eine Prüfung für weitere Bestattungsarten durch die Stadtverwaltung für sinnvoll.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens gibt zu bedenken, dass man aus dem Bestattungswesen keine „Entsorgungsfrage“ machen dürfe. Es bestehe die Möglichkeit, sich über Bestattungsarten im Bestattungsgesetz NRW zu informieren.

 

Bürgermeister Jansen weist darauf hin, den Focus auf den gestellten Antrag der Fraktion der Bürgerpartei zu setzen.

 

Ausschussmitglied Diart bittet, in die Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz den Wortlaut:  „Andere Bestattungsmöglichkeiten, z. B. das Verstreuen von Asche auf eigenem Grund, regelt das Landesbestattungsgesetz NRW.“

 

Bürgermeister Jansen lässt über folgende vorliegende Beschlussempfehlung der Verwaltung sowie über die Einfügung in die Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz des Ausschussmitgliedes Diart abstimmen.

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Antrag der Fraktion Bürgerpartei e. V. vom 28.03.2013 zur Änderung/Erweiterung der Friedhofssatzung ist rechtlich nicht umsetzbar und wird abgelehnt.

 

2.

In die Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz wird der Satz „Andere Bestattungsmöglichkeiten, z. B. das Verstreuen von Asche auf eigenem Grund, regelt das Landesbestattungsgesetz NRW.“ aufgenommen.“

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen