„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des
§ 80 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 in Kraft
tritt, einen aktuellen Schulentwicklungsplan aufzustellen und den zuständigen
Gremien des Rates der Stadt Erkelenz zur Beschlussfassung vorzulegen.“
07.06.2005 - Schulausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des § 80
des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 in Kraft tritt,
einen aktuellen Schulentwicklungsplan aufzustellen und den zuständigen Gremien
des Rates der Stadt Erkelenz zur Beschlussfassung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig - als Empfehlung an den Rat
Abstimmungsergebnis: einstimmig - als Empfehlung an den
Rat
22.06.2005 - Hauptausschuss
Ö 4.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Grundlage des § 80 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005,
welches am 01.08.2005 in Kraft tritt, einen aktuellen Schulentwicklungsplan
aufzustellen und den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Erkelenz zur
Beschlussfassung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig als Empfehlung an den Rat
Abstimmungsergebnis: einstimmig als Empfehlung an den
Rat
29.06.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, auf der Grundlage des § 80 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005,
welches am 01.08.2005 in Kraft tritt, einen aktuellen Schulentwicklungsplan
aufzustellen und den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Erkelenz zur
Beschlussfassung vorzulegen.“