„Die Bezeichnung der
Pestalozzischule, städtische Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz,
Schulring 36, 41812 Erkelenz, wird mit Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach §
6 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 In Kraft tritt,
führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die
Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am
gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name
beschlossen:
Pestalozzischule –
Förderschule der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36,
41812 Erkelenz.“
07.06.2005 - Schulausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die Bezeichnung der Pestalozzischule, städtische Schule
für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, 41812 Erkelenz, wird mit
Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach § 6 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005,
welches am 01.08.2005 In Kraft tritt, führt jede Schule eine Bezeichnung, die
den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule
muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Auf dieser
Grundlage wird folgender Name beschlossen:
Pestalozzischule – Förderschule
der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812
Erkelenz.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig als Empfehlung an den Rat
Abstimmungsergebnis: einstimmig als Empfehlung an den
Rat
22.06.2005 - Hauptausschuss
Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die Bezeichnung der Pestalozzischule,
städtische Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, 41812
Erkelenz, wird mit Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach § 6 des Schulgesetzes
NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 In Kraft tritt, führt jede Schule
eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt.
Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.
Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
Pestalozzischule – Förderschule
der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812
Erkelenz.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig – als Empfehlung an den Rat
Abstimmungsergebnis: einstimmig – als Empfehlung an
den Rat
29.06.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Die Bezeichnung der Pestalozzischule,
städtische Schule für Lernbehinderte der Stadt Erkelenz, Schulring 36, 41812
Erkelenz, wird mit Wirkung zum 01.08.2005 geändert. Nach § 6 des Schulgesetzes
NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 In Kraft tritt, führt jede Schule
eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt.
Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort
unterscheiden. Auf dieser Grundlage wird folgender Name beschlossen:
Pestalozzischule – Förderschule
der Stadt Erkelenz mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Schulring 36, 41812
Erkelenz.“