Beschlussentwurf:
„Die Ausschussvorsitzende
Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des
Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden
Mitglieder sowie deren Stellvertreter.
1.
Vertreter der Lehrerschaft
a)
für die Sonderschule
Frau Sonderschulrektorin Marianne Schardt
Stellvertreterin:
Frau Sonderschulkonrektorin Christiane Roob
b)
für die Gemeinschaftsgrundschulen
Frau Rektorin
Ulrike Neuenhofer
Stellvertreterin:
Frau Rektorin
Christiane Steinke
c)
für die Katholischen Grundschulen
Frau Rektorin
Hedwig Michalski
Stellvertreter:
Herr Rektor
Heinz Musch
d)
für die evangelischen Grundschulen
Frau Rektorin
Corinna Küppers
Stellvertreterin:
Frau Sylvia
Schütz
e)
für die Hauptschulen
Herr Rektor
Erwin Henke
Stellvertreter:
Herr Rektor
Erich Konietzka
f)
für die Realschule
Herr Rektor
Willi Schmitz
Stellvertreter:
Herr Konrektor
Reinhard Hintzen
g)
für das Cornelius-Burgh-Gymnasium
Herr
Oberstudiendirektor Helmut Karg
Stellvertreter:
Herr
Studiendirektor Michael Auth
h)
für das Cusanus-Gymnasium
Herr
Oberstudiendirektor Michael Bierbach
Stellvertreterin:
Frau
Studiendirektorin Rita Hündgen
2.
Vertreter der Kirchen
a)
für die Katholische Kirche
Herr Pfarrer
Dieter Plewnia, Erkelenz
b) für die evangelische Kirche
Herr Pfarrer Robin Banerjee, Schwanenberg
Die hierüber aufgenommenen
schriftlichen Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als
Anlage beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“