„Die
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 14. April 2000 in der Fassung der 8. Änderung
vom 15. Dez. 2004 (in Kraft getreten am 04. Jan. 2005) wird wie folgt geändert:
Artikel
11 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
...über
die Einstellung, Eingruppierung bzw. Neueingruppierung
von
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 TVöD und höher; ..
07.09.2005 - Hauptausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Beschlussentwurf
(als Empfehlung an den Rat):
„Die
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 14. April 2000 in der Fassung der 8.
Änderung vom 15. Dez. 2004 (in Kraft getreten am 04. Jan. 2005) wird wie folgt
geändert:
Artikel
11 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
...über
die Einstellung, Eingruppierung bzw. Neueingruppierung
von
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 TVöD und höher; ..
Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an den Rat)
Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an
den Rat)
19.10.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss
(als Empfehlung an den Rat):
„Die
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 14. April 2000 in der Fassung der 8.
Änderung vom 15. Dez. 2004 (in Kraft getreten am 04. Jan. 2005) wird wie folgt
geändert:
Artikel
11 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
...über
die Einstellung, Eingruppierung bzw. Neueingruppierung
von
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 TVöD und höher; ..